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Pionierinnen auf parlamentarischer Bühne

Dazu gibt es eigene Folge von frauenorte-der-podcast
„Frauenwahlrecht (Dessau, Halberstadt, Merseburg; FrauenOrte Nr.6+23+43) -Newcomerinnen im Parlament“ unter
https://frauenorte-der-podcast.podigee.io/

sowie hier einen Auszug von Claudia von Gélieus gleichnamigem Kapitel in:
„FrauenOrte-Frauengeschichte in Sachsen-Anhalt; Bd.2; S. 95-108; Halle 2008)

[…] Anhalt war das erste Land, in dem nach Einführung des Frauenwahlrechts Wahlen stattfanden. Doch in dem am 15. Dezember 1918 gewählten Landtag war keine einzige Frau vertreten. Die SPD hatte eine Kandidatin aufgestellt, doch die Platzierung von Marie Kettmann war so aussichtslos, dass sie trotz des unerwartet hohen Wahlsiegs der SPD nicht unter den 22 gewählten sozialdemokratischen Abgeordneten war. Erst ein Jahr später rückte sie für einen zum Minister aufgestiegenen SPD-Mann als Nachfolgerin in den Landtag ein.

Ihr Parteigenosse, der Landtagspräsident Hermann Peus, begrüßte sie mit den Worten: „Wenn auch die Stimme einer Frau nicht von großer Wichtigkeit sein kann bei einer so großen Zahl von Männern, so ist doch schon die alleinige Anwesenheit einer Frau eine stetige Mahnung daran, dass es außer dem männlichen Geschlecht auch noch ein weibliches gibt, das mit seinen Interessen Berücksichtigung verdient.“ Marie Kettmann, Vorsitzende der SPD-Frauen und Stadtverordnete in Roßlau, kam in mehr als drei Jahren nur einmal im Landtag zu Wort. Als Mitglied des Petitionsausschusses durfte sie über die Ablehnung der Eingabe des Gemeindevorstandes von Klepzig bei Köthen zur freien Wahl der Hebammen berichten. […] Auch im Preußischen Landtag und im Reichstag gab es in der Regel nur eine, maximal zwei Frauen unter den Abgeordneten aus der Provinz Sachsen. Auch hier hatten die Frauen oft den letzten Listenplatz inne, der gerade noch gewählt wurde. Ihre Auftritte auf der parlamentarischen Bühne waren ebenfalls selten […] die Rednerinnen fanden wenig Gehör, ernteten allenfalls Spott und Häme. Beispielhaft […]die Reichstagsauftritte von Marie Wackwitz, Abgeordnete der USPD aus dem Wahlkreis Merseburg von 1920 bis 1924 […]“

Reichstag. – 204. Sitzung. Donnerstag den 6. April 1922.

Präsident: Das Wort hat die Abgeordnete Frau Wackwitz.

Wackwitz, Abgeordnete: Meine Damen und Herren! Ich hätte mich nicht zu Wort gemeldet, wenn nicht der Herr Abgeordnete Kahl seine Ausführungen so gemacht hätte, dass sie geradezu den Widerspruch von uns Frauen herausfordern. Herr Kahl erklärte in seinen Ausführungen, dass die Eigenheit des Weibes es nicht möglich mache, sie ins Amt eines Richters einzuführen. Er begründete seine Ausführungen damit, dass die Frau bei den verschiedenen inneren seelischen Bewegungen, dass die Frau in zweiter Linie auch in der Zeit der Schwangerschaft auf Grund ihres ganzen körperlichen Zustandes nicht die Möglichkeit habe, das Amt als Richter, als Schöffin und als Geschworene ausüben zu können. Meine Kollegin Frau Agnes hat bereits mit vollem Recht darauf aufmerksam gemacht, wie wir uns … die Tätigkeit der Frau als Schöffin und Geschworene für die Zukunft denken. Ich stimme auch im wesentlichen mit den Ausführungen von Frau Dr. Lüders bei der Begründung zu dem Gesetzentwurf überein. Aber wenn Herr Kahl gesagt hat, die Frau eigene sich nach ihrer ganzen Erziehung und ihrer ganzen Persönlichkeit heute noch nicht für das Richteramt, so muss ich Herrn Kahl doch erwidern, dass er die Kriegsperiode vergessen hat. … Haben wir vergessen, meine Damen und Herren, dass ziemlich am Schluss des Krieges, kurz vor der Revolution, in der ganzen bürgerlichen Presse darüber geschrieben worden ist, dass man den Frauen sogar die Etappen öffnet – natürlich zu dem Zweck, der Kriegsverlängerung zu dienen.

(Fortgesetzte große Unruhe. Glocke des Präsidenten.)

Präsident: Meine Herren, ich bitte um etwas Ruhe!

Wackwitz, Abgeordnete: Wenn man dort den Frauen die Möglichkeit gab, über Abbruch und Verlängerung des Krieges zu entscheiden, wenn man ihnen die Möglichkeit gab, in den Etappen ihre volle Schuldigkeit zu tun, darf man sie hier nicht für unfähig erklären, das Amt eines Schöffen oder Geschworenen auszuüben. Herr Abgeordneter Kahl hat hervorgehoben, dass draußen im Lande die große Mehrheit der deutschen Frauen nicht damit einverstanden sei, in das Amt der Geschworenen, Schöffen und Richter eingekleidet zu werden.

(Zurufe und andauernde Unruhe. Glocke des Präsidenten.)

Präsident: Ich muss nochmals um Ruhe bitten!

Wackwitz, Abgeordnete: Meine Damen und Herren! Es wird mir von Frauen bürgerlicherseits zugerufen, das sei wahr. Dann möchte ich aber fragen, warum sie dann nicht die Einführung der Frauen ins Parlament abgelehnt haben. Wenn sie ihre Befähigung hier im Reichstag für ausreichend halten, im Rahmen der Gesetzgebung ihre Pflicht zu tun, dann ist das ein so großer Widerspruch, dass dies nicht unwidersprochen ins Land hinausgehen kann. Ein Recht erfordert das andere, wie auch eine Pflicht die andere erfordert. …“ […]

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Weiterführende Informationen auch an diesen FrauenOrten: