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„… Die nichts, als Bildung mänlich’s haben“ – Zur Geschichte des Frauenstudiums an der Universität Halle

von: Dr. Elke Stolze

Beitrag im Rahmen der Tagung „Studium und Kariere von Frauen und Männern in der Medizin“ anlässlich des 250. Promotionsjubiläums Dr. Dorothea Erxleben an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Mai 2004

„… Es fliehet lüstern von den Rahmen;
List, denkt, die Männer zu beschämen.
Horcht, Männer, lauscht! Ach! Hört ihrs’ nicht?
Die nichts, als Bildung, mänlich’s haben,
Euch wird der Hohn mit Staub begraben,
Wenn mänlich schön es denkt und spricht! …“

Die der Hochedelgebornen, Hochgelahrten und Hocherfahrnen Frauen Dorotheen Christianen Erxleben geborenen Leporin, wohlverdient ertheilte höchste Würde in der Arzneigelahrtheit besingt Johann Friedrich Rahn aus Pommern, Gratulationsbeigaben der deutschen Dissertation D. Ch. Erxlebens, Städtische Museen Quedlinburg.

… in diese Worte fasste der Student Johann Friedrich Rahn aus Pommern das Unerhörte, nahezu Unfassbare – ja in den Augen nicht weniger Zeitgenossen – für Frauen Unübliche. Er gehörte offensichtlich zu jenem Personenkreis, der am 6.Mai 1754 in Halle an der zweistündigen Prüfung der Quedlinburgerin Dorothea Christiana Erxleben, geborene Leporin, teilgenommen hat. Von diesem Ereignis war am 8.Juli 1754 in den „Wöchentlichen Hallischen Anzeigen“ zu lesen, dass „die Frau Candidatin … alle questiones theoreticas und practicas in lateinischer Sprache, mit einer solchen glücklichen Accuratesse und modesten Beredsamkeit beantwortet, dass alle Anwesende damit vollkommen vergnügt waren“ [1]. Im Ergebnis dessen wurde Dorothea Christiana Erxleben am 12.Juni 1754 als erste deutsche Ärztin durch die Universität Halle promoviert. Damit erhielt die damals 39 Jährige das uneingeschränkte Recht zur Ausübung der ärztlichen Profession [2]. Ein Ereignis, an dem sie persönlich teilnahm, anders als dreiunddreißig Jahre später Dorothea Schlözer in Göttingen. [3] Frau Erxleben erbrachte den persönlichen Beweis, dass die Fähigkeit zu studieren keine Frage des Geschlechtes sei. [4] Sie überwand gesellschaftlich gesetzte Grenzen mit ihrem Schritt in die männliche Welt der Wissenschaft, um sich deren Anfeindungen und Konkurrenzgebärden erwehren zu können.

Dorothea Erxleben blieb nahezu 150 Jahre die einzige Frau, der die Universität Halle zu dieser Würde ver­half. Ein Ereignis, das der Universität selbst zum Ruhme gereicht – auch oder gerade weil die Divergenz zwischen herrschender Weiblichkeitsideologie und universitärem Bildungskonzept im 18. Jahrhundert weiter zu nahm. Eine Ausgrenzung, die im 19. Jahrhundert von Frauen neu durchbrochen werden musste. [5]

Die Auseinandersetzungen um das Frauenstudium in Deutschland spitzten sich in den 1890er Jahren zu. Damals bedurfte es einer ministeriellen Genehmigung und des Einverständnisses der be­troffenen Dozenten, um als Gasthörerin zu Vorlesungen der Universität zugelassen zu werden. [6] Auch in Halle trafen Gegner und Fürsprecher des Frauenstudiums aufeinander. Obwohl es 1892 eine ministerielle Anweisung gab, Frauen generell vom Studium auszuschließen [7], hatten sich die Fakultäten und der akademische Senat wiederholt mit dieser Frage zu beschäftigen. Noch im Frühjahr 1893 beantworteten Rektor und Senat eine entsprechende mi­nisterielle Anfrage dahin gehend, dass “ der Beschluss gefasst (wurde, sich – E.S.) aus allgemeinen Gründen … gegen die Aufhebung der bisherigen Bestimmungen, nach welchen die Frauen weder als Studierende aufgenommen noch als Gasthörerinnen zu den Vorlesungen zugelassen werden, auszusprechen.“ [8] Ein Jahr später scheinen die Positionen nicht mehr so einhellig gewesen zu sein. Auf Anraten des akademischen Senats, der an bisherigen Auffassungen – zu­mindest offiziell – festhielt, teilte der amtierende Rektor Prof. Dr. jur. Franz von Liszt (Strafrechtler) im November 1894 über den Kurator dem Ministerium seine Auffassungen zum Frauenstudium mit. Auch wenn er im Schreiben betonte, dass er “ eine Änderung des gelten­den Rechts in dem Sinne einer Gleichschaltung der weiblichen mit den männlichen Studieren­den unter den heute gegebenen Verhältnissen nicht für wünschenswert halte“, so sei aber „die außerordentliche Zulassung von Frauen als Gasthörerinnen … schon heute nach unserem Universitätsstatut zulässig. §§ 88 Universitätsstatut räumt dem Rektor das Recht ein, den vom Hören der Vorlesungen nicht ausdrücklich ( durch § 105) ausgeschlossenen Personen, unter Voraussetzung der Zustimmung der betreffenden Dozenten, den Besuch der akademischen Vorlesungen zu gestatten. § 105 schließt Frauen nicht aus. Von diesem meiner Überzeugung nach, dem Rektor eingeräumten Rechte habe ich in einem Falle bereits Gebrauch gemacht und werde es auch in ähnlichen Fällen wieder tun. Bei der grundsätzlichen Bedeutung der Frage aber wäre eine ministerielle Entscheidung über die Richtigkeit meiner Auslegung der Statuten wohl wünschenswert.“ Bezug nehmend auf Argumentationen, die sich auf die Unver­einbarkeit des Frauenstudiums mit dem §1 der Universitätsstatuten beriefen, erklärte er, dass nach diesem Paragraphen die „Bildung gehörig vorbereiteter Jünglinge“ die Bestimmung der Universität sei und man letztendlich zu dem Schluss kommen müsse, nicht nur Frauen, „sondern auch erwachsenen Männern den sogenannten Hospitierschein zu versa­gen“. Nach seiner Auffassung gewähren die Universitätsstatuten die Möglichkeit, dem Einzelfall gerecht zu werden. Dies wäre auch „ein Schritt zur Klärung einer Frage, die vom Deutschen Reich abgesehen in den meisten Kulturländern längst keine Frage mehr ist.“ [9] Die Philosophische Fakultät vertrat bereits zu diesem Zeitpunkt in ihrer Mehrheit die Auffassung, dass Frauen eine außerordentliche Zulassung als Gasthörerin­nen gewährt werden sollte. [10] Bereits 1897 änderte sie auf Antrag von Prof. Dr. Benno Erd­mann als erste der Fakultäten ihre Statuten zugunsten weiblicher Doktoranden. [11]

Die Argumentation von Prof. Dr. Liszt ging der ministeriellen Reaktion zufolge zu weit. Unter Berufung auf die geltenden ministeriellen Erlasse vom August 1886 bzw. Februar 1892 erhielten Rektor und Senat der halleschen Universität im Juni 1895 den richtungweisenden Hinweis, dass der Rektor “ zur selbstständigen Zulassung von Frauen zum Anhören von Vor­lesungen nicht ermächtigt (sei). In künftigen Fällen (sei) daher … (die ministerielle – E.S.) Genehmigung einzuholen, wobei … (die) genaue Bezeichnung der zu besuchenden Vorlesungen und eine Mitteilung über die Einwilligung der betreffenden Dozenten “ beizubringen sei. [12] Bis 1899 vereinfachte sich dieses Verfahren, zunächst war der Kurator die entscheidende Stelle und letztlich doch der Rektor. Es ist leicht vorstellbar, wie langwierig diese Antragsprozedur war. Der Hospitierschein durfte auch erst nach Erteilung der Genehmigung der zuständigen Stelle ausgestellt werden. [13] Die Universität Halle erhielt zunächst nur einzelne Anträge auf Ertei­lung des Hospitierscheines. Unter Berufung auf eine Pressenotiz, wonach zwei deutschen Damen durch die Universität Halle auf der Grundlage des Wohlwollens der betroffenen Hoch­schullehrer und des Rektors einen Hospitierschein erhielten, bean­tragte im Oktober 1896 die aus Colberg stammende Studentin der Medizin Elise Troschel als Hörerin zu den chemischen Vorlesungen in Halle zugelassen zu werden [14]. Sie hatte bisher, finanziell vom Allgemeinen Deutschen Frauenverein, Franziska Tiburtius und Emilie Lehmus unterstützt, in Zürich studiert; dort die Maturitätsprüfung abgelegt und das Physikum bestanden. [15] Der amtierende Rektor Prof. Eberth erklärte seine Bereitschaft, den gewünschten Hörerschein zu erteilen, wenn die Kandidatin die Zustimmung des Kurators und der betreffenden Dozenten beibringe. Offen­sichtlich stand dem Ansinnen von Frau Troschel nichts im Wege, am 17. November 1896 wurde ihr der Hospitierschein ausgestellt. [16]

Bereits ein Jahr zuvor, im Oktober 1895, hatten sich die Universitätsbehörden in Halle mit der Eingabe des Frl. Hildegard Ziegler aus Liegnitz zu befassen. [17]

Hildegard Ziegler gehörte zu jenen jungen Frauen, die, mit einem Stipendium des Allgemeinen Deut­schen Frauenvereins [18] in Höhe von 200 RM im Semester ausgestattet, nach erfolgreichem Abschluss des Lehrerinnenexamens (Oktober 1892) ein Studium in der Schweiz aufnahmen. [19] Sie studierte an der Zürcher Universität vom Wintersemester 1893/ 94 bis zum Sommersemester 1895 [20] und bereitete sich zugleich mit Unterstützung ihrer Freunde auf das preußische Abitur vor. Ihr diesbezügliches Gesuch an das preußische Unterrichtsministerium fiel zusammen mit den Examensvorbereitungen der Absolventinnen der Realgymnasialkurse von Helene Lange in Berlin, die 1896 bevorstanden. Das Ministerium entschied zugunsten der Antragstellerin und legte die Zürich am nächsten liegende Stadt Preu­ßens – Sigmaringen (preußische Enklave in Württemberg) – als Prüfungsort fest. Hildegard Ziegler bestand als erste Frau das preußische Abitur und erfüllte damit die formalen Zulassungsvorausset­zungen für ein Studium an einer Universität in Deutschland. Ihrem Antrag auf Immatrikulation an der Universität Berlin konnte nach geltender Rechtslage 1895 nicht entsprochen werden. Die bestehende Möglichkeit, sie als Hörerin zuzulassen, lehnte für die Universität Prof. Treitzschke, Dekan der Philoso­phischen Fakultät der Berliner Universität, prinzipiell ab. Er begründete seine Entscheidung mit den Worten: „Ein Student, der sich nicht besaufen kann? Unmöglich!“ [21]

In Halle lag ebenfalls die Anfrage von Frl. Ziegler vor. Im Amt des Rektors hatte der Historiker Prof. Dr. Droysen über die Genehmigung, historische Vorlesungen hören zu dürfen, zu entscheiden. Ihm wurde durch das preußische Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten empfohlen „bei der Frage … (der) … Zulassung der Genannten zum Besuch der Vorlesungen über Geschichte vorbehaltlich der Einholung des Einverständnisses der betreffen­den Lehrer aus der Geschlechtsangehörigkeit ein Bedenken nicht herzuleiten.“ [22] Prof. Droysen erteilte ihr den erforderlichen Hospitierschein. Die offizielle Immatrikulation, wie sie mit der Eingabe von Frl. Ziegler im Oktober 1895 angestrebt wurde, lehnte das Ministerium im April 1896 ab, betonte aber, dass es keine Bedenken gegen das Hören der Vorlesungen über Geschichte gebe. [23] Hildegard Ziegler erinnerte sich später, dass sie im Unterschied zu Zürich die einzige Frau im ersten Semester war. Dies habe sich erst 1896 geändert als die ersten Absolventinnen der Realgymnasial­kurse kamen und mit ihnen auch Frl. Zieglers Schwester. [24] Da Hildegard Ziegler die vor dem Abitur absolvierten Semester in Zürich nicht angerechnet wurden, musste sie noch weitere zwei Jahre Vorlesungen in Halle belegen, bevor sie im Mai 1897 den Antrag zur Promotion stellen konnte. Der Dekan der Philosophischen Fakultät Prof. Droysen leitete mit der Anfang Juli „ausnahmsweise“ erteilten ministeriellen Genehmigung [25] das Promotionsverfahren noch im laufenden Semester ein. Hildegard Ziegler legte mit ihrer Arbeit zur „Chronicon Carionis“ einen Beitrag zur Geschichtsschreibung des 16. Jahrhunderts vor, die am 4.August 1897 mit magna cum laude durch die Fakultät beurteilt wurde. [26]

Mit Hildegard Ziegler promovierte nach 143 Jahren die Universität Halle erneut eine Frau, diesmal zum Doktor der Philosophischen Wissenschaften. Sechs Jahre später promovierte die Philosophische Fakultät Alice A. Hentsch.

Auch für die Medizinische Fakultät in Halle gab es in den 1890er Jahren Anträge auf Zulassung zur Hörerschaft. Wenn man bedenkt, dass nicht wenige Gegner des Frauenstudiums aus den Reihen der Mediziner kamen und die hauptsächlichen Argumente medizinisch untermauert wurden, so reagierten die halleschen Fachvertreter den Antragstellerinnen gegenüber erstaunlich aufgeschlossen. [27] Wie ihre Kollegen aus der philosophischen Fakultät hatten auch sie im Wintersemester 1896/97 Frauen das Hören von Vorlesungen ermöglicht. Neben cand. med. Elise Troschel genehmigte Rektor Prof. Eberth auch Frl. Ethel Blume und Frl. Irma Klausner aus Berlin den Vorlesungsbesuch. Im Unterschied zur Berliner Universität wurde den beiden Absolventinnen der Berliner Gymnasialkurse – Blume und Klausner – die 1896/97 zum Medizinstudium nach Halle kamen, auch der ungehinderte Zutritt zu den Seziersälen und Laboratorien gewährt. [28]

Im Wintersemester 1898/99 erhielt Frl. Ida Democh einen Hospitierschein. Sie studierte zunächst Medizin an der Universität Zürich, wiederholte in Halle 1900 die ärztlichen Vorprüfungen und erhielt kurz darauf die Zulassung zur ärztlichen Prüfung, die im März 1901 erfolgreich mit dem Colloquium vor der Fakultät abgeschlossen wurde. Ida Democh war die erste in Deutschland approbierte Ärztin. [29] In Dresden eröffnete sie 1904 eine Praxis für Kinder- und Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Ab 1909 praktizierte Frau Democh in München.

Im Frühjahr 1899 kamen noch Hermine Heusler-Edenhuizen und Frida Busch (beide aus den Gymnasialkursen) für zwei Semester nach Halle. [30] Nach bestandenem Physikum wechselten beide an die Universität Bonn.

Die Vereinigte Friedrichs-Universität Halle ließ im Wintersemester 1896/97 insge­samt 10 Hörerinnen – das entspricht 4,5% der an preußischen Universitäten zugelassenen Hö­rerinnen – zum Vorlesungsbesuch zu. [31] Fräulein Agnes Gosche [32] und Fräulein Else von der Leyen gehörten im Wintersemester 1897/ 98 zu jenen Frauen, denen in Halle ein Hörschein erteilt wurde. Else von der Leyen war eine der drei ersten Absolventinnen der Gymnasialkurse von Helene Lange, die ihre Studien zunächst in Berlin begannen; sie kam nach drei Semestern nach Halle und legte nach einem ein­semestrigen Aufenthalt in Heidelberg 1901 das medizinische Dok­torexamen an der alma mater hallensis 1901 ab. [33] Die bereits erwähnte Irma Klausner promovierte 1901 zum Doktor der Medizin an der halleschen Universität. [34] Irma Klausner und Else von der Leyen gehörten zu den ersten Ärztinnen, die ihr gesamtes Studium in Deutschland absolviert hatten. [35]

Vor dem Hintergrund des gewachsenen Drucks der bürgerliche Frauenbewegung eröffnete im April 1899 der Beschluss des Bun­desrates Frauen in Deutschland die Möglichkeit, medizinische und zahnärztliche Prüfungen sowie die Prüfungen für den Apothekerberuf unter gleichen Bedingungen wie die Männer abzulegen. [36] Der daraufhin im Mai 1899 ergangenen Erlass des preußischen Unterrichtsministeriums zur nunmehrigen Auslegung der Prüfungsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker wertete bei Vorliegen der vorgeschriebenen Voraussetzungen hinsichtlich der Vorbildung und tadelloser sittlicher Führung bei Prüfungsanmeldung auch Gasthörerschaften bzw. die Hospitation von Universitätsvorlesungen als Universitätsstudium. Ausgestellte Bescheinigungen von Universitätsbehörden aus der die vollständige Erledigung des Studiums hervorgeht, galten in diesem Zusammenhang als Abgangszeugnisse. Die Immatrikulation wurde mit gastweißem Besuch von Vorlesungen gleichgestellt und somit auch Frauen die Prüfungen ermöglicht. Sich darauf beziehend erteilte der zuständige Minister auch die Zulassung für die Studentinnen der Medizin Irma Klausner, Ethel Blume und Else von der Leyen.

Im März 1900 wandten sich 22 Frauen – unter ihnen Ida Democh, Helene Friederike Stelzner, Rahel Hirsch (ihr wurde 1913 für ihre wissenschaftlichen Leistungen der Professorentitel verliehen), Rose Senger, Helene Ziegelroth – an den Bundesrat in Berlin mit der Bitte, „Übergangsbestimmungen für Medizinerinnen deutscher Nationalität, die in der Schweiz studiert haben oder noch studieren “ zu schaffen. [37] Mit ihrer Petition forderten sie die Gleichstellung des Schweizer Maturitätsexamens mit dem deutschen Abiturexamen und damit zugleich die Möglichkeit der Zulassung von Frauen zum Medizinstudium in Deutschland. Das Schweizer Maturitätsexamen berechtigte Frauen bis 1899 weder zum Studium in Deutsch­land noch zum Staatsexamen in der Schweiz. Die Unterzeichnerinnen der Petition forderten eine Gleichstellung mit ihren Geschlechtsgenossinnen, denen z.B. in Preußen seit Ostern 1898 auf der Grundlage ministerieller Anordnung das Abiturexamen möglich wurde. Für die Studentinnen der Medizin, die vor dem September 1899 die beiden Schweizer Examen – nach zwei Semestern erfolgte ein naturwissenschaftliches und nach dem dritten Semester das phy­siologisch-anatomische Examen – abgelegt hatten, sollten diese Prüfungen dem deutschen Phy­sikum gleichgestellt werden. Die Petition schloss die Forderung nach Anerkennung aller Semester an Schweizer Hochschulen für die betreffenden Studentinnen bis zum Inkrafttreten der Übergangsbestimmungen ein. Die Unterzeichnerinnen brandmarkten die Unmöglichkeit, die mit der Nichtgleichbehandlung erworbener medizinischer Abschlüsse eintrete u.a. mit den Worten: „Es schadet der Würde ihres Standes, wenn die Ärztin trotz ernstester Studien, die sie allerdings unter dem Druck der Verhältnisse im Auslande betrieben hat, an Ausübung gewisser Funktionen (Ausstellung von Impf- und Totenschein, sowie von Giftrezepten) gehindert ist. Auch wird das Publikum leicht geneigt sein, sich falschen Vorstellungen über den Wert der in Deutschland nicht staatlich aner­kannten weiblichen Ärzte hinzugeben und diese als minderwertig anzusehen. Außerordentlich schwerwiegend aber ist der Umstand, daß die Ärztin ihre Thätigkeit in Deutschland mit keiner anderen Berechtigung ausübt, als mit derjenigen, die jedem Kurpfuscher zusteht, und eine Än­derung der Gesetze in dieser Richtung ihr außerordentlich verhängnisvoll werden kann. Dies alles rechtfertigt den dringenden Wunsch, unter allen Umständen die deutsche Approbation zu erwerben.“ [38]

Sie hatten Erfolg. Im Sommer 1900 beschloss der Bundesrat ein entsprechendes Vorgehen. Für die Zulassung zu medizinischen Prüfungen sollten entsprechende Regelungen seitens der zuständigen Behörden gefunden werden, die sowohl deutsche Reife­zeugnisse von humanistischen Gymnasien als auch entsprechende ausländische Examen be­rücksichtigten. Studentinnen, die vor dem Wintersemester 1900/ 01 medizinische Prüfungen an einer Universität abgelegt hatten, konnten nunmehr ihre Studienzeit auf das in Deutschland fortzusetzende Studium anrechnen. [39] Schon im Herbst 1900 ist eine der Unterzeichnerinnen – Frl. Helene Ziegelroth – in den Unterlagen der Universität Halle nachweisbar. Sie hatte im März 1900 die medizinische Vorprüfung in der Schweiz bestanden und wurde offensichtlich im Ok­tober 1900 in Halle zum Studium zugelassen. 1902 legte sie das medizinische Doktorexamen in der Saalestadt ab. [40] Auch Rose Senger und Helene Friederike Stelzner nutzten die Möglichkeit, ihr Studium an einer deutschen Hochschule fortzusetzen und kamen dazu an die Uni­versität Halle. Beide bestanden hier, wie auch Hildegard Lindner, das medizinische Doktorexamen. [41]

Auch an der Entwicklung in Halle wird deutlich, wie Frauen gegen männlichen Widerstand schrittweise Bildungsräume erobern und so ihre Ausgrenzung durchbrechen. Die Mediziner in Halle waren trotz vorhandenem Widerstand älterer klinischer Semester um Loyalität bemüht. Das infolge der Bundesratsbeschlüsse von 1899 und 1900 zunehmende Interesse ausländischer Gasthörerinnen am Medizinstudium in Halle stellte sie dabei auf eine harte Bewährungsprobe in der es galt, prinzipielle Positionen zum Frauenstudium zu beziehen, die Vergleichbarkeit formaler Zugangsvoraussetzungen zu ermöglichen und Beliebigkeit im Umgang mit Regelungen auszuschließen. [42]

(Hierzu wird sicher der Beitrag von Herrn Peter und Frau Tikhonov nähere Ausführungen machen.)

Der Anatom Wilhelm Roux und der Psychologe Julius Bernstein erwiesen sich vor diesem Hintergrund als konsequente Fürsprecher des Frauenstudiums. Dessen ungeachtet blieben weibliche Studierende in der Zeit von 1901 bis 1909 im Bereich Medizin die Ausnahme, wie nachfolgende Übersicht zeigt.

Weibliche Studierende an der Medizinischen Fakultät Halle (1901 – 1909)

SS 1901: 12 (davon 10 Russinnen)
WS 1901/ 02: 29 (davon 28 Russinnen)
WS 1903/ 04: 1
SS 1904: 1
SS 1908: 1 (keine Russin)
WS 1908/ 09: 6 (keine Russin)
WS 1909/ 10: 4

Die eine Studentin im SS 1904 war die Hallenserin Felicitas Holtzenberg, die ein Zeugnis von Charlottenburg vorwies. Bis zum SS 1909 führte die Medizinische Fakultät Halle die weiblichen Studierenden in ihren Matrikelbüchern separat. Danach gibt es keine nach dem Geschlecht getrennten Matrikelverzeichnisse mehr. [43]

Der Bundeserlass von 1899 öffnete auch das Pharmaziestudium für Frauen. Die Mehrzahl der beispielsweise in Apotheken beschäftigten Frauen waren Apothekengehilfinnen. In Halle gab es 1907 zwei Frauen, die, obwohl Besitzerin einer Apotheke, diese, nach der geltenden preußi­schen Gewerbeordnung nicht berechtigt waren, zu leiten.

Die gebürtige Hallenserin Margarete Hildebrandt (geb. 1881) war die erste Pharmaziestudentin der alma mater hallensis. Sie hatte 1904 das Abitur abgelegt. In ihrem Jahrgang – sie studierte zwischen 1910 und 1914 – war sie unter 20 männlichen Studierenden die einzige weibliche Studierende. Margarete Hildebrandt kaufte 1913 die Apothe­ke des Vaters, die sich seit 1897 in dessen Besitz befand. Das war die einzige Möglichkeit, der Tochter die Apotheke zu übergeben, da das Erbrecht Frauen benachteiligte. Als Be­sitzerin der Hohenzollern-Apotheke in der Merseburger Str.20 erhielt sie im September 1914 die Konzession. Auch das war die Ausnahme, da die Inhaber einer solchen bei Verleihung zwi­schen 48 und 55 Jahren sein sollten; Frl. Hildebrandt zählte aber erst 33 Jahre. 1924 übergab sie die Leitung der Hohenzollern-Apotheke ihrem Bruder, dessen Ausbildung als Phar­mazeut sich durch den 1. Weltkrieg verzögert hatte.

Obwohl die Zahl der studierten Pharmazeutinnen zunächst nur allmählich stieg, gehörte dreißig Jahre später der Apothekerberuf zu den empfohlenen Frauenberufen. 1933 konnte für fünf Frauen in der Stadt Halle eine Tätig­keit auf pharmazeutischem Gebiet nachgewiesen werden.

Apothekerinnen in Halle (Stand: 1933)

  • Elisabeth Wolf, Apothekerin, Süd-Apotheke, Rudolf-Haym-Str. 32
  • Anneliese Zimmermann, Ilsen-Apotheke, Mansfelder Str. 66
  • Dr. Edith Müller, Hirsch-Apotheke, Marktplatz 17
  • Annemarie Borch, Praktikantin, Hirsch-Apotheke
  • Magdalene Hildebrand-Hillenberg, vorgeprüfte Assistentin, Hohenzollern-Apotheke, Merseburger Str. 20

einer Petition an das preußische Unterrichtsministerium, in der sie bezug nehmend auf ihre vorhandene Reifeprüfung die volle Immatrikulation an Preußischen Universitäten forderten. Obwohl sie über ein deutsches Abitur verfügten, war es vom Ermessen der Dozenten abhängig, welche Vorlesungen sie hören durften und welche nicht. Im Interesse der Gleichstellung von Männern und Frauen sei es nunmehr auch in Preußen an der Zeit, eine Gleichbehandlung vorzunehmen. Die Antragstellerinnen verwiesen darauf, dass inzwischen badische Hochschulen Frauen den Zugang ungehindert ermöglichten und deshalb mit entspre­chenden „Abwanderungen“ zu rechnen sei. [44] Die Entstehung und Formulierung der im Frühjahr 1902 seitens des Akademischen Senats der Universität Halle erarbeiteten „gutachterlichen Äußerung“ für das preußische Unterrichtsministerium zu diesem Thema lässt auch in Halle die gesamte Breite des Argumentationsspektrums von Befürwortern und Gegnern des Frauenstudiums erkennen. Während sich die Theologische, Philosophische und Juristische Fakultät explizit für eine uneingeschränkte Immatrikulation von Frauen aussprachen, lehnte die Medizinische Fakultät unter dem Vorwand, noch Erfahrungen sammeln und die persönliche Entscheidung der Hochschullehrer nicht einschränken zu wollen, ab. Der Senat votierte für die Gründung einer Frauen-Universität. Da er diesem Vorschlag aber keine Chancen einräumte, müsse beim Vorliegen gleicher Voraussetzungen Frauen wie Männern der uneingeschränkte Zugang zur Universität gewährt werden. Zugleich erging der Hinweis, Satzungen und Vorschriften entsprechend zu ändern. [45]

Es brauchte, wie wir wissen, dennoch einige Zeit bis sich im Sommer 1908 mit dem Erlass „die Zulassung der Frauen zum Universitäts­studium betreffend“ endlich auch die Tore preußischer Universitäten und Hochschulen für Frauen öffneten. (Preußen war in diesem Zusammenhang eines der letzten Länder des Deutschen Reiches.) Damit waren wesentliche Hürden genommen. Die mit diesem Erlass korrespondierende Reform der Mädchenschulbildung schuf u.a. die Voraussetzungen für eine Egalisierung weiblicher und männlicher Bildungsbiographien. Die Zulassung der Frauen zum Hochschulstudium war ein Fortschritt im Ringen um die Chancengleichheit von Frauen und Männern. Auch wenn einschränkend festzustellen ist, dass damit Frauen bis zu ihrer Anerkennung als Staatsbürgerinnen weder als vollberechtigte akademische Bürgerinnen galten noch ihnen selbstverständlich eine akademische Laufbahn eröffnet wurde, so war es dennoch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstverständlichkeit weiblicher akademischer Berufe und Berufskarrieren.

Fußnoten

Fußnoten
1 „Hallische Wöchentliche Anzeigen“ vom 8. Juli 1754.
2 Zum Hergang und Verfahren vgl. u.a. Boehm, Heinz, Dr. Dorothea Erxleben – 1715-1762. Zum 250. Geburtstag, Halle 1965; ders., Dorothea Christiane Erxleben. Ihr Leben und Wirken. Zu ihrem 250. Geburtstag am 13. November 1965, Museum Quedlinburg 1965; Haase, Annemarie, Dorothea Erxleben (1715-1762). Die erste deutsche Ärztin, in: Können, Mut und Phantasie, Portraits schöpferischer Frauen aus Mitteldeutschland, Weimar, Wien 1993, S. 57ff.; Kaiser, Wolfram / Krosch, Karl-Heinz, Zur Geschichte der Medizinischen Fakultät der Universität Halle im 18. Jahrhundert (VIII). Zum 250. Geburtstag von Dorothea Christiane Erxleben (1715-1762), in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Reihe ( nachfolgend WZ Halle), H.4, 1965, S.269ff.; Knabe, L., Die erste Promotion einer Frau in Deutschland zum Dr. med. an der Universität Halle 1754, in: 450 Jahre Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle 1952.
3 Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50.Gründungsjubiläum der Georg-August-Universität wird am 17.9.1787 Dorothea Schlözer (1770-1825) zur ersten Doktorin der Philosophie in Deutschland ernannt. Da die gesellschaftlichen Etikette ein persönliches Auftreten für unverheiratete Frauen verboten, erlebte die Siebzehnjährige ihre Promotion aus der Ferne und ohne öffentlich wahrgenommen zu werden. Vgl. u.a. Bärbel Kern/ Horst Kern: Madame Doctorin Schlözer. Ein Frauenleben in den Widersprüchen der Aufklärung. München 1990.
4 Vgl. Dorothea Erxleben, Gründliche Untersuchung der Ursachen, die das weibliche Geschlecht vom studieren abhalten, bearbeitet und mit einem Vorwort von Gudrun Gründken, edition ebersbach, Zürich/ Dortmund 1993. Der Dekan der Medizinischen Fakultät Prof. Johann Juncker leitete nicht das Prüfungsverfahren, er nahm auch öffentlich zu dem umstrittenen Problem des akademischen Frauenstudiums Stellung. In den „Hallischen Wöchentlichen Anzeigen“ vom 1.Juli 1754 äußerte er sich umfangreich zu diesem Thema und stellte u.a. fest: „…Da nun weder die Gesetze, noch die Kayserlichen privilegia einen Unterschied des Geschlechts machten, so würde es eine auf keine Weise zu entschuldigende Unbilligkeit der Männer seyn, das weibliche Gesetz vom Studiren, und wohlverdiente Frauenspersonen von den academischen Würden auszuschließen, und ihnen solche zu versagen.“ Nach: Arina Völker, Das populärwissenschaftliche Schrifttum von Johann Juncker, in: Johann Juncker (1679-1759) und seine Zeit (2), Hallesches Juncker-Symposium 1979, Beiträge zur Universitätsgeschichte, Halle 1979, S.42.
5 Zu den Verdiensten der bürgerlichen Frauenbewegung gehört zweifelsfrei neben dem Kampf um politische Partizipation auch das Ringen um die Öffnung der Universitäten und Hochschulen sowie akademischer Berufe für Frauen. Vgl. u.a. Elke Stolze, Dorothea und ihre Schwestern. Zur Entwicklung des Frauenstudiums an der Universität Halle, in: Leben und Gestalt. Studien zur Frauengeschichte in Halle, Halle 1996.
6 Vgl. Boehm, Laetitia, Von den Anfängen des akademischen Frauenstudiums in Deutschland, in: Historisches Jahrbuch, Jg. 77 (1958), München, S.298ff.
7 Vgl. UAH, Rep.4, Nr. 1118, Bl.1, Schreiben des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten vom 28.2.1892 an den Königlichen Universitätskurator, Herrn Geheimen Oberen Regierungsrat, Dr. Schrader, zu Halle. Dort heißt es: „Nach den bestehenden Bestimmungen für die Frauen weder als Studierende aufgenommen noch als Gasthörerinnen zu den Vorlesungen zugelassen werden. Es ist in Frage gekommen, ob und inwieweit eine Abänderung dieser Bestimmungen ratsam erscheint. Euer Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, sowohl die akademischen Senate wie die einzelnen Fakultäten über diese Frage zu hören und mir davon Bericht mit Ihrer eigenen gutachterlichen Äußerung baldgefälligst einzureichen.“
8, 10 Ebenda.
9 Ebenda, Bl.3f., Schreiben Prof. Liszt an den Kurator vom 27.11.1894.
11 Vgl. Heinz Schwabe: 50 Jahre Frauenstudium. In: Universitätszeitung, Halle vom 28.8.1958.
12 UA Halle, Rep.4, Nr.1118, Bl.6.
13 Vgl. Ebenda, Bl. 10f.
14 Vgl. UA Halle, Rep.4, Nr.1119, Gesuch von Frau cand. Med. Elise Troschel aus Colberg vom 24.10.1896 an den Rektor.
15 Vgl. Eva Brinkschulte: Weibliche Ärzte. Die Durchsetzung des berufsbildes in Deutschland, Berlin 1995, S.186, Elise Troschel, geb. Schulz [15.6.1869, Köslin-6.11.1952,Oldenburg]
16 UA Halle [wie Anm.15]
17 Vgl. ebenda, Abschrift des Ministererlasses vom 28.10.1895 ( UI Nr. 2582 ) an den Kurator Geheimer Oberregierungsrat D. Dr. Schrader, Halle.
18 Der Allgemeine Deutsche Frauenverein gründete 1879 einen Stipendienfonds zur Förderung des Frauenstudiums. Durch großzügige Stiftungen wurde dieser Fonds 1886 aufgestockt und war dadurch zur praktischen Unterstützung des Frauenstudiums in der Lage. Vgl. u.a. Schopf, Renate. Die Bedeutung des Frauenstudiums für die Stellung der Frau in der Gesellschaft und im Erwerbsleben, die Entwicklung des Frauenstudiums von der Jahrhundertwende bis heute. Dissertation (jur.). Tübingen 1957. S.32f.
19 Vgl. Hildegard Wegscheider: Weite Welt im Spiegel, Erinnerungen, Berlin-Grunewald, 1953, S.23.
20 Vgl. Archiv der Universität Zürich, Cassabuch über Honorarbesuch für Wintersemester (nachfolgend WS) 1893/ 94 bis Sommersemester (nachfolgend SS) 1895 entsprechende Einträge unter der Immatrikulationsnummer 10060 Ziegler, Hildegard aus Liegnitz.
21 Wegscheider, S.31.
22 Vgl. UA Halle, Rep. 4, Nr.1119, Schreiben des Kurators an den Rektor mit dem die Eingabe von Frl. Ziegler vom 23.10.1895 übergeben wurde. Auf der Rückseite des Schreibens ist der handschriftliche Vermerk zu lesen: „1. Es ist für Frl. Ziegler 1 Hospitierschein auszufertigen, nachdem der Unterzeichnende und Prof. Meyer ihr Einverständnis mit dem Besuch ihrer Vorlesungen von Seiten der Genannten erklärt haben. gez. Droysen.“
23 Vgl. ebenda, Ministererlass vom 20. April 1896 an den Kurator. Die formelle Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium – das Abitur – war erfüllt. Dennoch war es auf gesetzlicher Grundlage für Frauen noch nicht möglich, immatrikuliert zu werden. Ende April 1896 teilte der Minister dem Kurator im Zusammenhang mit der Übergabe der Eingabe von Frl. Katharina Ziegler – die Schwester von Hildegard Ziegler – mit, dass einer Hörerschaft nichts entgegenstehe, die Zulassung von Frauen zur Immatrikulation an Landesuniversitäten aber noch im Stadium der Erwägung seien, wobei Ausnahmen zur Zeit nicht möglich wären. Vgl. ebenda, Ministererlass vom 21.4.1896.
24 Vgl. Wegscheider, S.31f.
25 UA Halle, Rep. 21, Nr. 167, Schreiben des Ministers vom 13.7.1897.
26 Ebenda, Gutachten Droysen vom 26.7.1897; Protokoll der Prüfung.
27 Zumindest für preußische Verhältnisse. Die Leipziger Universität lies bereits 1871 Gasthörerinnen zu. Vgl. Mertens, Lothar, Vernachlässigte Töchter der Alma Mater. Ein sozialhistorischer und bildungssoziologischer Beitrag zur strukturellen Entwicklung des Frauenstudiums in Deutschland seit der Jahrhundertwende, Berlin 1991, S. 36.
28 Vgl. Mertens, Lothar, 1991, S. 38; Bäumer, Gertrud, Geschichte der Gymnasialkurse für Frauen zu Berlin, Hrg. vom Vorstand der Vereinigung zur Veranstaltung von Gymnasialkursen für Frauen, Berlin 1906. Frl. Blume und Frl. Klausner waren zwei der sechs ersten Absolventinnen der Berliner Gymnasialkurse für Frauen (Prüfungsjahrgang 1896), von denen je drei in Berlin und Halle ihre Studien begannen.
29 Vgl. UA Halle, Rep.4, Nr.1119, Schreiben des Kurators vom 30.10.1898; Barth, Dagmar, Die Entwicklung wissenschaftlicher Frauenberufe …, 1987, ebenda. Nach Auskunft des Universitätsarchivs Zürich vom 3.8.1995 war Frl. Ida Democh im Wintersemester 1895 und im Wintersemester 1899 an der medizinischen Fakultät der dortigen Universität immatrikuliert. (Im Immatrikulationsverzeichnis unter der Nr. 10926 bzw. 12768 eingetragen.) Für das WS 1898 und das SS 1899 lässt sich ein Züricher Aufenthalt nicht nachweisen. Ab SS 1899 ist ihr Name nicht in den gedruckten Studentenverzeichnissen zu finden. Im WS 1898 und SS 1899 findet sich ihr Name in den Listen der Gasthörerinnen in Halle. Vgl. auch Brinkschulte: a.a.O. S.172.
30 Hermine Heusler-Edenhuizen: Du musst es wagen! Lebenserinnerungen der ersten deutschen Frauenärztin, S.56ff.;Brinkschulte, a.a.O. S.177.
31 Vgl. Mertens, Lothar, Vernachlässigte Töchter …, 1991, S. 33ff. Für den genannten Zeitraum sind in den Unterlagen des Universitätsarchivs namentlich als Hörerinnen nachweisbar: Hildegard Ziegler, Katharina Ziegler, Ethel Blume, Irma Klausner, Johanna Schmidt, Ella Kaufmann, Julia Benas, Helene Praetorius, Anna König und Martha Pröller. Insgesamt waren an preußischen Universitäten 223 Frauen als Hörerinnen zugelassen.
32 Frl. Agnes Gosche ist die Tochter des in Halle wirkenden Orientalisten, Literaturwissenschaftlers und Universitätsprofessors Richard Gosche. Vgl. auch UA Halle, Rep.4, Nr. 1119, Schreiben des Kurators an den Rektor vom 16.11.1897.
33 Vgl. Barth, Dagmar, Die Entwicklung wissenschaftlicher Frauenberufe unter besonderer Berücksichtigung der weiblichen Tätigkeit im medizinisch-naturwissenschaftlichen Bereich, Dissertation, Halle 1987, S. 149 ff.; Sie hörte drei Semester in Berlin, fünf in Halle und eins in Heidelberg.
34 Vgl. UA Halle, Rep.4, Nr.1119, Schreiben des Rektors Prof. Eberth vom 26.10.1896 und Schreiben des Kurators vom 19.10.1896; UA Halle, Sect. VI, 9, Bd.1,Beiakte 2 (alphabetisches Verzeichnis der Promotionen 1850-1948); Brinkschulte: a.a.O., S.179.
35 Vgl. Brinkschulte: a.a.O.: S. 179 und 183.
36 Vgl. ebenda, Bl. 13f.;
37 Vgl. UA Halle, Rep.4, Nr.1118, Bl.17ff.
38 Ebenda. Die Unterzeichnerinnen waren nachfolgende deutsche Medizinstudentinnen aus Zürich, Straßburg und Bern: Helene Friederike Stelzner, Hildegard Bischoff, Anna Caplan, Ida Democh, Clara Ehrmann, Hildegard Felsch, Alice Geheeb, Dr. med. Molly Herbig, Rahel Hirsch, Mally Kachel, Mila Keerl, Paula Philippson, Alice Prosé, Elise Scheiffele, Frieda Schelcher, Johanna Schmidt, Rose Senger, Margarete Wachsmuth, Mathilde Wagner, Dr. med. Clara Willdenow, Helene Ziegelroth.
39 Vgl. ebenda, Nr. 1118, Bl. 19, Ministererlaß vom 24.9.1900 an den Rektor.
40 Ebenda, Nr. 1119, Aktennotiz des Dekan der Medizinischen Fakultät Halle, Prof. Ebert, vom 15.10.1900. Dort hieß es: „Fräulein Helene Ziegelroth von Griesheim (Posen) geb. am 18. Februar 1870 in Warschau hat am 15. September 1899 die schweizerische Maturitätsprüfung und am 14. Oktober 1899 und am 17. März 1900 die medizinischen Vorprüfungen in der Schweiz bestanden. Vom Sommer 1897 bis Ende Sommer 1900 war sie in der Hochschule Zürich immatrikuliert. “ Diese Notiz war mit dem Vermerk versehen, dass der Hospitierschein entfällt. ; UA Halle, Sect. VI, 9 ,Bd.1, Beiakte 2, Alphabetisches Verzeichnis der Promotionen 1850 – 1948.
41 Ebenda. Beide gehörten zu den Unterzeichnerinnen oben genannter Petition Studierender der Medizin an den Bundesrat. Frl. Senger legte ihre Prüfung 1901, Frl. Stelzner 1902 und Frl. Lindner 1903 ab.; Ebenda, F Rep. 29, IV, Nr. 1, Bd. 4, Matrikel der Studierenden der Medizin bei der Universität Halle ( 1883 – 1908 ). Im Verzeichnis gibt es eine Aufstellung „Studierende Damen“. Hier ist unter den Nr. 8 Fräulein Helene Friederike Stelzner eingetragen. Dem Eintrag nach studierte sie 5 Semester in Zürich und je 1 Semester in Berlin und Halle.
42 Aus den Akten des Universitätsarchivs geht hervor, dass ein verstärkter Austausch zur Handhabung ausländischer Zeugnisse seitens der Ministerial- und Universitätsbehörden erfolgte. Die Mediziner in Halle teilten sich offensichtlich in zwei Lager, die Theoretiker gewährten den ausländischen Gasthörerinnen Zutritt zu den Vorlesungen, die Kliniker nicht. Vgl. UA Halle, Rep.4, Nr. 1118, Bl. 20ff.
43 UA Halle, F Rep.29, IV, Nr.1, Bd.4.
44 UA Halle, Rep.4, Nr.1118, Bl. 38f. Der Antrag ist vom Februar 1902 datiert und trägt 42 Unterschriften. Noch im gleichen Monat leitet das Unterrichtsministerium das formulierte Ansinnen zur Begutachtung über die Kuratoren an die Universitäten.
45 UA Halle, Ebenda, Bl. 38ff.