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Die ersten FrauenStimmen aus der Region Sachsen-Anhalt in Parlamenten der Weimarer Republik (Vortrag vom 01.03.2011)

von: Dr. Elke Stolze

Mit der Ausdehnung des aktiven und passiven Wahlrechtes auf Frauen begann im November 1918 ein neues Kapitel politischer Partizipation in Deutschland. Endlich hatten Frauen die Möglichkeit zu kandidieren, konnten den entscheidenden Schritt auf dem Weg ins Parlament wagen und es eröffneten sich ihnen bisher nicht bekannte Perspektiven einer politischen Karriere.

Die Wahlberechtigten im Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt konnten in den Jahren der Weimarer Republik über Mandate für den Reichstag und drei Landtage entscheiden. Von diesen vier Parlamenten besaßen neben dem Reichstag nur der Landtag des Freistaates Anhalt und der Preußische Landtag gesetzgebende Kompetenz. Das unterscheidet sie vom Landtag der Preußischen Provinz Sachsen (Provinziallandtag Sachsen). Im Zeitraum zwischen 1918 und 1933 arbeiteten in diesen vier Parlamenten insgesamt 29 Frauen aus der Region Sachsen-Anhalt oder waren mit einem entsprechenden Mandat für diese Region ausgestattet. Nicht in jedem Parlament und in jeder Wahlperiode war eine Frau vertreten.

Die ersten FrauenStimmen – Woher kamen sie? Wer waren diese Frauen? Wofür stritten sie? – Diesen Fragen möchte dieser Beitrag nachspüren und einige jener weiblichen „Herren Abgeordneten“ vorstellen.

Sollten Sie jetzt irritiert sein angesichts der Formulierung, dann ist das aus heutiger Sicht mehr als verständlich. In den Jahren der Weimarer Republik brauchte es allerdings einige Zeit, bevor auch der Form nach in der parlamentarischen Anrede die Anwesenheit von Frauen erkennbar war.

Doch zurück in den Spätherbst 1918. Die Proklamationen des Rates der Volksbeauftragten in Berlin hatten weitreichende Bedeutung. So verkündete am 16. November 1918 die gerade neugebildete sozialdemokratisch geführte Regierung um den Präsidenten Wolfgang Heine auch für Anhalt das neue demokratische Wahlrecht und setzte bereits den 15. Dezember 1918 als Wahltag fest. Damit war Anhalt das erste deutsche Land, in dem Frauen das gerade erst zugestandene Wahlrecht wahrnehmen konnten. Noch vor Weihnachten trat die neu gewählte Landesversammlung im Plenarsaal des Behördenhauses Dessau zusammen. Unter den 75 Kandidaten warben sechs Frauen – das entsprach acht Prozent der Wahlvorschläge – um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler. Keine der Kandidatinnen belegte einen erfolgversprechenden vorderen Listenplatz – auch nicht Marie Kettmann, die auf Listenplatz 13 als einzige Frau auf der sozialdemokratischen Liste kandidierte. Unter den 36 gewählten Landtagsabgeordneten befand sich zunächst keine Frau. Erst im Dezember 1919 rückte infolge des Ausscheidens der staatsbeamteten Abgeordneten die inzwischen einundsechzigjährige Sozialdemokratin Marie Kettmann in das Parlament nach. Damit, so stellte der Sozialdemokrat und Landtagspräsident Heinrich Peus bei der Einführung der Abgeordneten fest, sei „zum ersten Male auch eine Frau in dieses Haus eingetreten“ nicht ohne zugleich seine „Hoffnung und Erwartung …(auszu)spreche(n), daß (dies) auch für das weibliche Geschlecht Bedeutung haben“ (werde). Allerdings gab er auch zu bedenken: „Wenn auch die Stimme einer Frau nicht von großer Wichtigkeit sein kann bei einer so großen Zahl von Männern, so ist doch schon die alleinige Anwesenheit einer Frau eine stetige Mahnung daran, daß es außer dem männlichen Geschlecht auch noch ein weibliches gibt, das mit seinen Interessen Berücksichtigung verdient.“ [1] Nur wenige Tage später erinnerte er das Plenum, dass es „den Herren“ bekannt sei, dass mit dem Ausscheiden der Staatsratsmitglieder aus der Landesversammlung selbiges in den Ausschüssen erfolgt sei und deshalb Neuwahlen vorgenommen werden müssen. [2] Zu den beiden in den Petitionsausschuss neu gewählten Abgeordneten gehörte die Ehefrau eines Schiffers und Mutter einer inzwischen erwachsenen und selbst verheirateten Tochter aus Roßlau – Marie Kettmann. Die selbst als uneheliche Tochter der Dienstmagd Friederike Schmidt in Roßlau geborene und aufgewachsene Marie kandidierte bis 1927 wiederholt erfolgreich bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung ihrer Heimatstadt Roßlau. So wie im Landtag Anhalt war sie auch im Stadtparlament die erste weibliche Abgeordnete. Ihre Nominierung für den Wahlvorschlag der SPD anlässlich der Wahlen zur konstitutionellen Landesversammlung lässt ein langjähriges parteipolitisches Engagement vermuten. Dafür spricht auch, ihr Wirken als Vorsitzende der SPD-Frauengruppe in Roßlau.

Marie Kettmann blieben nur wenige Monate ihrem Gestaltungswillen im Landtag Ausdruck zu verleihen, da bereits Anfang Juni 1920 die Legislaturperiode endete. Noch im Dezember hatte sie ihren einzigen Auftritt im Plenum – sie übernahm als Mitglied des Petitionsausschusses die Berichterstattung zum Antrag der Gemeinde Klepzig (bei Köthen) auf Genehmigung der freien Hebammenwahl. Den geltenden Bestimmungen in Anhalt und in anderen Ländern entsprechend, musste eine Grundgebühr für die Geburtshilfe an die öffentliche Kasse entrichtet werden, unabhängig davon, ob eine öffentlich angestellte oder eine freie Hebamme gerufen wurde. Das heißt, die Frauen, die sich für eine freie Hebamme entschieden, mussten doppelt bezahlen – die Kosten für die Geburtshilfe und die Mindesttaxe der Gebührenordnung an die zuständige Bezirkshebamme. Nach Auffassung des Ausschusses wie des Landtages ermöglichte dieses Verfahren eine freie Hebammenwahl und sah damit kein Handlungsbedarf. [3] Frau Kettmann gab in ihrem Bericht zu bedenken: „Die freie Hebammenwahl würde die Existenz der Bezirkshebamme auf das schwerste gefährden, für deren Erhaltung aber die Aufsichtsbehörde im Allgemeininteresse verpflichtet sei. Denn durch die Inanspruchnahme einer freien Hebamme werde das Einkommen der Bezirkshebamme geschmälert und es entstehe die Gefahr, dass eine Bezirkshebamme nicht mehr gehalten werden könne“. [4] Sie bekräftigte damit nicht nur das geltende Finanzierungsmodell der Bezirkshebammenstelle. Es entstand auch der Eindruck, dass ein weiblicher Erwerbszweig – zumindest für den Teil der staatlich angestellten Hebammen – gesichert werde. Eine den Interessen der Gebärenden wie auch jenen der staatlichen wie freischaffenden Hebammen und deren Existenzsicherung gerecht werdende Lösung des Problems stand nicht zur Debatte.

Der im Juni 1920 gewählte Landtag blieb bis 1924 – ebenso wie jener im April 1932 gewählte – ausschließlich Männern vorbehalten. Angesichts instabiler politischer Kräfteverhältnisse fanden im Jahr 1924 auch im Freistaat Anhalt zweimal Landtagswahlen statt. Wegen des Stimmenzuwachses ihrer Partei gelang es der Sozialdemokratin Frieda Fiedler aus Bernburg trotz ihres hinteren Listenplatzes im November 1924 eines der 15 Mandate zu erlangen. Sie blieb in zwei Wahlperioden bis 1931 die einzige weibliche Abgeordnete in diesem Landtag. Wie Marie Kettmann sammelte auch Frieda Fiedler ab 1921 bis 1933 als Stadträtin in Bernburg parlamentarische Erfahrungen.

Die in Altona als Tochter eines Korbmachers geborene Frieda besuchte in Halle die Volksschule. Seit 1908 Mitglied in der SPD baute die Bernburgerin Frauenstrukturen in ihrer Partei auf und gehörte 1920 zu den MitbegründerInnen der Arbeiterwohlfahrt in der Saalestadt. Als Stadträtin wie als Landtagsabgeordnete trat die Sozialdemokratin Frieda Fiedler erfolgreich für den Ausbau der Schwangeren- und Säuglingsfürsorge, wie auch der Tuberkulosefürsorge, für die Einrichtung von Kinder- und Jugendheimen, für Kinderferienspiele, für Schulspeisung, für hygienische Wohnverhältnisse und die Sicherung des Existenzminimums ein. Vor dem Hintergrund der Verabschiedung eines Gesetzes über den Schutz von Mutter und Kind durch den Reichstag brachte sie 1928 im Rahmen der Landtagsdebatte energisch ihren Unmut wegen dessen eingeschränkter Gültigkeit zum Ausdruck. Sie forderte das Plenum auf, im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Aufhebung der geltenden Ausschlussregelungen für „landwirtschaftliche Arbeiterinnen und die Hausangestellten“ Sorge zu tragen. An anderer Stelle warnte die Abgeordnete davor, angesichts zu verzeichnender Erfolge in der Säuglingsfürsorge, Abstriche auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege und Fürsorge zu machen. Nach ihrer Meinung sei das die schlechteste Stelle für Sparmaßnahmen, stattdessen müsse die Fürsorge so gestaltet werden, dass sie den Verhältnissen Rechnung tragen könne [5]. Auch hob sie hervor, dass es auch nicht ausreiche, sich um Kinder und Säuglinge zu kümmern, wenn die Mütter selbst vergessen werden. Mit Blick auf bestehende Rechtsregelungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Abtreibungen und vor dem Hintergrund der reichsweiten Diskussionen zur Abschaffung der §§ 218/219 Strafgesetzbuch appellierte sie 1925: „Meine Herren! Jede Frau, die in der Lage ist und in den Verhältnissen ist, einem Kind das Leben geben zu können, gibt es dem Kinde sehr gern, und eine Frau, die einen Eingriff an sich vollziehen lässt, ist jedenfalls durch die Verhältnisse dazu gezwungen. Aus Vergnügen macht sie das niemals. Heute, wo die Verhältnisse so furchtbar sind, wo die Nöte so groß sind … ist es sehr begreiflich, wenn eine Frau aus Angst dazu übergeht, einen solchen Eingriff an sich vornehmen zu lassen. […] Sie tut es nicht aus Übermut oder aus Bequemlichkeit … Eine Frau schreitet nur dann zu einem solchen Eingriff, wenn die bitterste Not vorliegt. […]“ [6] Im Sinne für eine Fristenregelung argumentierend, forderte sie eindringlich alle Abgeordneten auf, dem Antrag auf Amnestie der nach § 218 verurteilten Frauen, den der KPD-Abgeordnete Besser für seine Fraktion eingebracht hatte, zuzustimmen. Die Abgeordnete Fiedler unterstützte mit ihrem Vorgehen ebenso die Bemühungen ihrer Kolleginnen im Reichstag [7] wie sie auch ganz bewusst frauenpolitisch agierte und die männliche Mehrheit aufforderte, gezielt entsprechende Erwartungen an die Reichsregierung zu formulieren. Frieda Fiedler blieb über zwei Wahlperioden die einzige FrauenStimme im Landtag von Anhalt. Sie verschaffte sich hier ebenso Gehör wie auch Respekt. Als Sozialpolitikerin ergriff sie immer Partei für Frauen und nutzte parlamentarische Spielräume im Interesse von Frauen. Dabei ging es ihr sowohl um eine Verbesserung der Situation als auch um die Wertschätzung der Leistungen von Frauen. So machte die Abgeordnete Frieda Fiedler nicht ohne Stolz auf eine längst spürbare Professionalisierung der Arbeiterfrauen im Bereich der Fürsorge und Wohlfahrtspflege aufmerksam, nicht ohne gleichzeitig Wertschätzung für alle sich in diesem Bereich engagierenden Frauen einzufordern.

Als Sozialdemokratin war sie sich auch der in den eigenen Reihen vorhandenen konservativen Auffassungen bewusst und mahnte offen an „ … daß die Sozialdemokratie die Gleichberechtigung für die Frau nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis fordert.“ [8] Eine Einschätzung, die auch andere Politikerinnen teilten. Als eine der insgesamt fünf Mandatsträgerinnen im Landtag Anhalt zwischen 1918 und 1933 war sie nicht nur die einzige Frau in ihrer Fraktion sondern auch die einzige im Parlament und musste die damit verbundene ‚Isolation’ überwinden. Ein Problem, das in dieser Form für die Mandatsträgerinnen der Region Sachsen-Anhalt weder im Reichstag noch im Preußischen Landtag bestand.

Unter den 423 Abgeordneten, die im Ergebnis der Wahlen im Januar 1919 in der Weimarer Nationalversammlung ein Mandat ausübten, befanden sich erstmalig 36 Frauen – unter ihnen Anna Hübler (USPD) aus Schkeuditz und Minna Bollmann (SPD) aus Halberstadt. Letztere verzichte auf ihr eine Woche später errungenes Landtagsmandat. Die zwei einzigen Frauen unter 20 Abgeordneten aus den Wahlkreisen 12 (Magdeburg/ Anhalt) und 13 (Merseburg), die ein Mandat in der Weimarer Nationalversammlung wahrnahmen, verfügten über langjährige Erfahrungen in der Arbeiterinnenbewegung. Die beiden Dreiundvierzigjährigen Ehefrauen verfügten über eine in jener Zeit nicht selbstverständliche abgeschlossene Berufsausbildung. Die Kontoristin Anna Hübler kam wie die Schneiderin Minna Bollmann aus einer Familie, die zur „Aufbaugeneration“ sozialdemokratischer Strukturen gehörten. Als 1908 mit der Veränderung des Reichsvereinsrechtes das „Politikverbot“ für Frauen aufgehoben wurde, begannen beide sozialdemokratische Frauenstrukturen aufzubauen. Ihre Wortmeldungen in der von Clara Zetkin redigierten Arbeiterinnenzeitung „Die Gleichheit“ sprechen nicht nur für ihr frühzeitiges Engagement sondern auch für wahrgenommene Verantwortung. Beide Frauen gehörten zu den Protagonistinnen des Frauenwahlrechtes, was nicht zuletzt ihre Nominierung und auch wiederholte Bereitschaft zu kandidieren, erklärt. Trotz ihrer langjährigen politischen Erfahrungen gehörten sowohl Anna Hübler als auch Minna Bollmann im Parlament zu den sogenannten „Hinterbänklerinnen“. Das hinderte die SPD-Bezirksorganisation Magdeburg aber nicht, erstmals 1921 mit der wiederholten und erfolgreichen Nominierung der Halberstädterin Minna Bollmann auf Listenplatz 1 zu den preußischen Landtagswahlen eine spektakuläre Entscheidung zu treffen.

In der Zeit von 1919 bis 1933 übten acht Frauen aus/ für die Region Sachsen-Anhalt ein Mandat im Reichstag aus. Auch Marie Wackwitz, die bei den Reichstagswahlen 1920 ebenso wie die Fabrikbesitzerin Katharina von Oheimb aus Goslar ein Mandat dieser Region erhielt, verfügte über langjährige politische Erfahrungen in der Arbeiterinnenbewegung. Die gebürtige Dresdnerin und Frauensekretärin im Bezirk Halle-Merseburg agierte frauenpolitisch konsequent und bestach bei ihren zwölf Auftritten [9] durch Sicherheit und Souveränität ebenso wie durch eine klare Redestruktur und deutliche Sprache. Die Möglichkeit persönlicher Bemerkungen nutzend, forderte sie für sich als Frau und als Kommunistin Respekt und Gleichbehandlung durch die Parlamentarier. Während der parlamentarischen Debatte im März 1921 über die Zulassung der Frauen zu Gerichten positionierte sich Marie Wackwitz selbstbewusst: „[…] in den Anträgen, die uns vorliegen, wird ausgesprochen, daß nun endlich die Zeit da ist, wo man auch uns Frauen die Möglichkeit gibt, in ein Amt einzutreten, bei dem die Mitwirkung der Frauen eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. […] Meine Herren! Sie müssen sich daran gewöhnen, daß nunmehr die Zeit vorüber ist, wo allein der Mann das Recht hatte, Urteile über die Frauen zu fällen.“ [10] Den Ausführungen des DVP-Abgeordneten Kahl [11] , dass es die „Eigenheit des Weibes […] nicht möglich mache, sie ins Amt eines Richters einzuführen“, was er auf „verschiedene innere seelische Bewegungen“ und „in der Zeit der Schwangerschaft auf […] ihre[n] ganzen körperlichen Zustand […], ihre ganze Erziehung […] und […] Persönlichkeit“ [12] zurückführte, hielt die Parlamentarierin entgegen: „Haben wir vergessen, meine Damen und Herren, daß ziemlich am Schluß des Krieges, kurz vor der Revolution, in der ganzen bürgerlichen Presse darüber geschrieben worden ist, daß man den Frauen sogar die Etappen öffnet – natürlich zu dem Zweck, der Kriegsverlängerung zu dienen. Wenn man dort Frauen die Möglichkeit gab, über Abbruch und Verlängerung des Krieges zu entscheiden, wenn man ihnen die Möglichkeit gab, in den Etappen ihre volle Schuldigkeit zu tun, darf man sie hier nicht für unfähig erklären, das Amt eines Schöffen oder Geschworenen auszuüben.“ [13] Den Frauen in den bürgerlichen Parteien, die Kahls Position mit dem Argument stützten, dass die Mehrheit der Frauen eine Einbeziehung in das Richteramt sowieso ablehne, trat sie konsequent entgegen und fragte danach, „warum sie dann nicht die Einführung der Frauen ins Parlament abgelehnt haben. Wenn Sie Ihre Befähigung hier im Reichstag für ausreichend halten, im Rahmen der Gesetzgebung ihre Pflicht zu tun, dann ist das ein so großer Widerspruch, daß dies nicht unwidersprochen ins Land hinausgehen kann. Ein Recht erfordert das andere, wie auch eine Pflicht die andere erfordert.“ [14] Nach Auffassung von Marie Wackwitz war es ein gemeinsames Recht der Frauen, dass sie im Schöffen- und Geschworenenamt tätig sein dürfen. Sich der unterschiedlichen Voraussetzungen durchaus bewusst, betonte sie nachdrücklich: „Das hält uns Arbeiterfrauen aber absolut nicht ab, den Weg zu ebnen, um den Tüchtigsten und Befähigsten auch aus den proletarischen Frauenkreisen die Möglichkeit der Einführung auch in das Richteramt zu geben.“ [15]

In diese Debatte mischte sich die Abgeordnete der Deutschen Volkspartei Katharina von Oheimb aus Goslar nicht ein; überhaupt nahm sie nur einmal das Wort, um ihre persönliche Auffassung über die Rolle der Frauen in den Parlamenten deutlich zu machen: „Wir Abgeordnete sind nicht die Vertreterinnen nur der Rechte der Frauen, sondern wir sind die Vertreterinnen unserer Wähler, der Männer und Frauen, die hinter uns stehen. Selbstverständlich, meine Damen, stehe ich nicht hier, um den Korpsgeist zwischen uns zu stören. Ich möchte aber einmal feststellen, daß wir grundsätzlich dieselben Rechte haben wie die Männer und deshalb Seite an Seite mit ihnen unsere Rechte besser vertreten, als wenn wir sie einzeln vertreten mit der Rechthaberei, die früher den Frauenrechtlerinnen sehr oft zu eigen gewesen ist.“ [16] Unter Zustimmungsbekundungen der eigenen Fraktion stellte sie weiter fest: „Die Rolle der Frau soll darin bestehen, erzieherisch auf die Männer dieses Hauses einzuwirken.“ [17] Demgegenüber charakterisierte die linksliberale Weltbühne die an innen- wie außenpolitischen Fragen interessierte Politikerin [18] Katharina von Oheimb als „Charmant. Urwüchsig. Mutig. Suggestiv. Unverwüstlich […] Eine Künstlernatur, in der sich Impulse, Bohèmetum und zielklares Wollen seltsam mischen […] eine Künstlerin der Tat und des Lebens. […] Eine Frau, die immer in sich Bewegung hat und die immer auch Bewegung um sich haben muß […] Eine Frau, die genießt, arbeitet, Ideen ausstrahlt und nichts in der farbigen Vielfalt des Daseins ungenutzt lässt“. Eine Frau, die mit ihrem „polemischen Schwefelregen“ und „schlagende[m] Witz, … an rechter Stelle und zur rechten Zeit, den Gegner [im Parlament] abfertig[t]“ [19] . Sie „hat im Parlament, unbekümmert um die Schranken der Parteien, Fäden geknüpft und Menschen zusammengebracht, die sich etwas zu sagen hatten, was von der Parlamentstribüne aus Widerspruch und Missverständnisse geweckt hätte, aber unter vier Augen klärend und fruchtbringend wirkte,“ war in der „Vossischen Zeitung“ zu lesen. [20] Katharina von Oheimb verstand sich offensichtlich als Gesellschafterin, führte immer ein „offenes Haus“ und seit 1912 einen Salon in Berlin. Auch engagierte sie sich im „Bund für Mutterschutz und Sexualreform“. Angesichts der fortbestehenden diskriminierenden Ausnahmebestimmungen wie sie die Weimarer Verfassung durch Garantie „grundsätzlich“ gleicher Rechte zuließ und der unverändert weiterhin geltenden frauenfeindlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches dachte Katharina von Oheimb öffentlich über die Notwendigkeit einer Frauenpartei nach. Lange zuvor hatte sie die parlamentarische Bühne, wie auch die DVP verlassen. Ihre Wortmeldung 1931 zum Thema „Brauchen wir eine Frauenpartei?“ [21] ordnete sich in die seit langem geführte Debatte zu Wegen und Möglichkeiten, den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen, ein. Dreizehn Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechtes stellte sie nüchtern fest, dass der Einfluss von Frauen auf die Staatsgeschäfte noch immer gering sei und sie auch nach wie vor von Männern und ihrem Konkurrenzgebaren abhängig waren. Hieraus schlussfolgerte sie, dass eine gute Politik nur im Ergebnis der Zusammenarbeit von Frauen und Männern entstehen könne. Um Frauen einen größeren Anteil an der Politik zu verschaffen, schlug sie die Einführung von Frauenlisten [22] vor. Wegen der unterschiedlichen politischen Standpunkte der Frauen hielt auch Katharina von Oheimb eine Frauenpartei eher für eine Notlösung, um politischen Druck zu erzeugen [23] und nicht für eine wirkliche Alternative.

Richten wir unseren Blick auf den Preußischen Landtag, so ist die Zahl der mit einem Mandat der Region Sachsen-Anhalt ausgestatten FrauenStimmen mit 5 geringer als im Reichstag.

Während hier die Erfurterin Christine John (USPD) bis 1921 die einzige FrauenStimme aus der Region war und die Halberstädterin Minna Bollmann (SPD) über vier Wahlperioden ein Mandat wahrnahm, machte die Landtagsabgeordnete Rosi Wolfstein (KPD) mit 78 Redebeiträgen von sich Reden. Im Unterschied zu den meisten weiblichen Abgeordneten thematisierte Rosi Wolfstein soziale Probleme und Fragenfragen selten, dafür aber politische Grundsatzfragen ebenso wie aus ihrem Arbeitsbereich im Rechtsausschuss sich ergebende. Geschickt versuchte sie über Anträge zur Tagesordnung und Geschäftsordnung, Einfluss auf das parlamentarische Geschehen zu nehmen, setzte persönliche Erklärungen ein, um Sachverhalte anzusprechen, die entweder noch nicht auf der Tagesordnung standen oder schon gestrichen worden waren. Sie scheute sich auch nicht, unbeantwortete Fragen erneut einzubringen oder spontan auf andere Redner einzugehen. Selbstbewusst fasste sie ihre Erwartungen im Umgang mit weiblichen Abgeordneten in die Worte: „In einem Parlament, in dem Frauen die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten haben sollen wie die Männer“, müsse auch die Geschäftsordnung gleichermaßen gelten und man könne mit Frauen nicht wie „in einem mittelalterlichen Minnehof, wo die Galanterie die Hauptsache ist“, umgehen. Eine derartige Behandlung sei eine „Herabwürdigung der Frauen, die wir uns nicht gefallen lassen wollen.“ [24] Ebenso offensiv und sachlich trat sie Zwischenrufen und Gegenreaktionen entgegen. Dabei stellte sie unbeeindruckt fest: „Ich habe die Hoffnung, daß die Stenographen alle ihre Zurufe in das Protokoll aufnehmen, damit diese Kulturkuriosa des deutschen Geistes auch erhalten bleiben“. [25]

Ihr geschicktes Agieren im Einsatz aller parlamentarischen Mittel spricht für eine erfahrene und geschulte Politikerin. Die aus einer jüdischen Kaufmannsfamilie in Witten stammende Alma Rosali Wolfstein hatte die Höhere Töchterschule absolviert, eine kaufmännische Lehre abgeschlossen und war als Buchhalterin tätig. Mit 19 Jahren begann sie sich politisch und gewerkschaftlich im Niederrheinischen zu organisieren. Seit ihrem Parteischulbesuch 1913 in Berlin war sie mit Rosa Luxemburg bekannt, wo sie deren Schülerin war und Weggefährtin wurde. Später unterstützte sie ihren Lebensgefährten Paul Frölich als Lektorin bei der Herausgabe der Werke Rosa Luxemburgs. Die Revolution im November 1918 erlebte die Parlamentarierin als Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrates in Düsseldorf. Sie gehörte zu den Gründungsmitgliedern der KPD und wurde wegen ihres politischen Engagements verfolgt und mehrfach verhaftet.

Nach Ansicht von Rosi Wolfstein war Frauenpolitik die Sache der gesamten Partei. Offensiv trat sie deshalb der Praxis, die Frauen zu instrumentalisieren, auch außerparlamentarisch entgegen. [26] „Solange nicht die soziale Gleichheit der gesamten Menschheit besteht, kann von einer Gleichberechtigung der Frau noch nicht die Rede sein. Die Novemberrevolution brachte es nicht fertig, der Frau die dreifache Bürde zu nehmen. Beruf – Hausfrau – Erzieherin alles das wird auf die Schultern des Weibes gelegt. Die Novemberrevolution konnte die Frauen nicht frei machen, weil sie die kapitalistische Wirtschaft schützen mußte. In der Nachrevolutionszeit haben unsere Frauen Gelegenheit gehabt, ‚Demokratie‛ und ‚Republik‛ näher kennenzulernen“, gab die Landtagsabgeordnete in der Auftaktveranstaltung zur Internationalen Frauenwoche 1923 in Halle kritisch zu bedenken und sprach zugleich die Hoffnung aus, dass „… dieses Studium zu der Erkenntnis (beitragen werde – E.S.), dass ohne soziale Revolution nichts geändert wird“. In diesem Zusammenhang bezog sie auch Stellung zu den Strafrechtsparagraphen 218 und 219 und forderte auf, für deren Abschaffung einzutreten. [27] Politische Differenzen mit der Ruth-Fischer-Führung der KPD verhinderten 1924 ihre erneute Kandidatur zu den Landtagswahlen wie sie auch den Rücktritt Rosi Wolfstein’s von ihren Parteifunktionen zur Folge hatten. Nachdem sie 1929 aus der KPD ausgeschlossen wurde, war Rosi Wolfstein zunächst in der Kommunistische Partei Opposition (KPO) und dann in der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAPD) aktiv. Im März 1933 verließ sie Deutschland, beteiligte sich am Widerstandskampf, wurde in Frankreich interniert, konnte 1942 nach New York auswandern und kehrte erst 1951 nach Deutschland zurück.

Doch nicht überall im Deutschen Reich erlangte das neue demokratische Wahlrecht 1918 sofort Gültigkeit, dazu wurden erst mit der Verabschiedung der Weimarer Verfassung und der entsprechenden Länderverfassungen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. So fand 1921 das neue Wahlrecht für die Wahlen zu den Provinziallandtagen erstmals Anwendung.

Der Provinziallandtag Sachsen regelte die Angelegenheiten des Provinzialverbandes und war dazu mit einem eigenen Etat ausgestattet. Er verfügte im Unterschied zu den bisher betrachteten Parlamenten aber nicht über Gesetzeskompetenz. Eine, wenn auch geringe, Möglichkeit der Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren oder deren Ingangsetzung bestand über den neugeschaffenen preußischen Staatsrat. Als Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung verfügte dieser über ein Vorschlagsrecht bei der Gesetzgebung wie auch über ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse. Über die 113 Mandate [28] des größten Kommunalparlamentes entschieden die Wählerinnen und Wähler der Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Im Ergebnis der Provinziallandtagswahlen 1921 betraten mit Hedwig Machlitt aus Eisleben und Minna Reichert aus Halle (beide VKPD) erstmals auch zwei Frauen das parlamentarische Parkett des Provinziallandtages Sachsen, der bis 1933 in Merseburg mit dem Ständehaus seinen Tagungsort hatte. Insgesamt nahmen 14 Frauen ein Mandat im Provinziallandtag in der Zeit der Weimarer Republik wahr; sechs von ihnen für die KPD, fünf für die SPD, zwei für die DNVP und eine für die DVP. Im Unterschied zu den bisher betrachteten Parlamenten nahm hier in den jeweiligen Wahlperioden die Zahl der weiblichen Abgeordneten zu und erreichte 1931 mit neun einen Höchststand.

Insbesondere die Mandatsinhaberinnen der beiden Arbeiterparteien nutzten parlamentarische Spielräume im Rahmen der Haushaltsdebatten frauenpolitisch zu agieren und sich zu Fragen der Fürsorgeerziehung, Kinderheime, Mütterheime und Landesfrauenkliniken, aber auch zur Erwerbslosenfürsorge, zur Bekämpfung der Wohnungsnot und Tuberkulosefürsorge wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu positionieren. Sich der Grenzen parlamentarischen Wirkens durchaus bewusst, ließen vor allem die Abgeordneten Anna Becker und Frieda Lehmann nichts unversucht, den Provinziallandtag zu einer Positionierung zum Thema Abschaffung der §§ 218/ 219 Strafgesetzbuch zu veranlassen. Nicht nur, dass sie wiederholt die parlamentarische Bühne zur Schilderung der Ursachen und Folgen der Strafrechtsparagraphen nutzten, sie forderten ebenso die Wahrnehmung ärztlicher und politischer Verantwortung für dieses Thema. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Rechtsausschusses des Reichstages gegen die Streichung der §§ 218/219 Strafgesetzbuch und gegen die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Fristenlösung wies Anna Becker 1926 im Plenum darauf hin, dass die Paragraphen ausschließlich die arbeitende Bevölkerung treffe und stellte fest: „Die Abtreibungsfrage ist ja auch keine juristische, sondern eine bevölkerungspolitische Frage […] Wir erachten die Zeit für gekommen, daß der Paragraph verschwinden muss, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die Krankheiten, die durch das Eingreifen ungeschickter Hände oder Kurpfuscher verursacht werden, außerordentlich gefährlich sind. Zu diesen Kurpfuschern gehen nur die Arbeiterfrauen, denn die Herrschaften, die das Geld haben, reisen in die Bäder, wo ihnen Fachärzte zur Verfügung stehen.“ [29] Die Rednerin forderte – ähnlich wie Frieda Fiedler in Anhalt – die Versammlung auf, einer Amnestie für nach diesen Paragraphen Verurteilte zuzustimmen. Angesichts fehlender Mehrheiten wurde der Antrag nicht einmal beraten. Im Folgejahr brachte die neununddreißigjährige Frieda Lehmann in der Debatte um die Einrichtung eines Mütterheimes für uneheliche Mütter in Magdeburg u.a. ihr Unverständnis zu der Regierungsentscheidung zum Ausdruck, wonach aus Angst vor einem Geburtenrückgang eine im Interesse der Frauen liegende Geburtenregelung abgelehnt wurde. Nicht ohne das besonders durch die SPD-Frauen im Reichstag Erreichte anerkennend zu würdigen, erklärte sie, dass ihr und ihren Fraktionskollegen selbstverständlich bekannt sei, dass der Provinziallandtag nicht der Ort sei, der über Änderungen des Strafgesetzes entscheide. „Wir möchten … auch nur erreichen, daß sich die Herren und Damen endlich auch einmal überzeugen lassen, … weil sie in der Provinz ein Machtwort mitzusprechen haben, den Reichstag und den Landtag zu veranlassen, daß die deutsche Regierung dazu übergeht, in ihrem Reichsstrafgesetzbuch dieses zu streichen. Darum möchten wir den Provinziallandtag ersuchen, daß er sich heute frei und offen erklärt, daß der Reichstag dazu Stellung nimmt, daß diese Paragraphen verschwinden.“ [30] Wenn auch erfolglos, so mahnte sie hier die vorhandene Möglichkeit, über den Staatsrat entsprechend zu intervenieren und Druck auszuüben, an.

Die verwitwete Fabrikarbeiterin Anna Zäuner und Mutter zweier Kinder aus Weißenfels nahm seit dem Frühjahr 1924 ein Mandat im Provinziallandtag wahr. Die damals Achtunddreißigjährige begann als Nachrückerin für die verstorbene Hedwig Machlitt ihre parlamentarische Karriere, die nach neun Jahren mit ihrem Verzicht auf eine erneute Kandidatur zu den Provinziallandtagswahlen am 12.3.1933 endete. Auch Anna Zäuner konnte eine Berufsausbildung vorweisen. Die Stepperin war seit 1908 politisch und gewerkschaftlich organisiert, gehörte dem im Frühjahr 1919 gewählten Arbeiterrat [31] ebenso wie der Stadtverordnetenversammlung in Weißenfels an, nahm als Betriebsratsvorsitzende der Schuhfabrik Lewinsohn Verantwortung wahr und arbeitete eng mit der Reichstagsabgeordneten und Frauensekretärin der USPD in Weißenfels, Marie Wackwitz, zusammen. Die Landtagsabgeordnete Anna Becker, wie sie nach ihrer zweiten Eheschließung 1926 hieß, wirkte außer im Kommunalparlament der Stadt Weißenfels, auch in Querfurt und Freyburg. Sie sorgte, wie Hedwig Machlitt, Frieda Lehmann oder Concordia Hartmann und Marie Röpert dafür, dass soziale Fragen öffentlich diskutiert wurden. Aus ihren Erfahrungen in der Arbeiterinnenbewegung schöpfend, ging es den Frauen, um mehr soziale Gerechtigkeit, um Gleichberechtigung der Geschlechter, um den Ausbau der Demokratie und die Politisierung der Frauen. In ihrem Verständnis war eine Veränderung der Lage der unteren Schichten und insbesondere der Frauen nicht isoliert und allein durch Frauen durchsetzbar, sondern nur zusammen mit den Männern. [32]

Die Provinziallandtagsabgeordneten Anna Becker aus Weißenfels, Conkordia Hartmann aus Magdeburg, Helene Knabe aus Freyburg/Unstrut und Berta Hesse aus Aschersleben vermochten wie auch die Landtagsabgeordneten Minna Bollmann und Frieda Fiedler über mehr als eine Wahlperiode zu arbeiten und eine parlamentarische Karriere zu begründen.

Die Parlamentarierinnen „der ersten Stunde“ – so lässt sich abschließend feststellen – fanden sich schnell auf dem neuen Feld zurecht und wussten Regeln politischer Arbeit zunehmend fruchtbringender einzusetzen. Dabei galt ihr Engagement keineswegs sogenannten ‚Sonderthemen‛ von geringer politischer Relevanz, sondern tief greifenden, notwendig zu lösenden und oftmals gesamtgesellschaftlichen Problemstellungen und blieb nicht ohne Einfluss auf Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse.

Eine erneute Einengung des Wahlrechtes für Frauen im Jahre 1933 wie auch die Abtretung der Entscheidungsbefugnisse der Parlamente signalisierten ebenso wie die unter Berufung auf das Gesetz über die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Ende März, 31.3.1933) vorgenommenen Korrekturen der Wahlergebnisse der Märzwahlen die Beendigung einer gerade entstandenen demokratischen Tradition.

Fußnoten

Fußnoten
1 Stenographische Berichte der Konstituierenden Landesversammlung von Anhalt, 39. Sitzung, 2.12.1919, in: Verhandlungen der konstituierenden Landesversammlung für Anhalt, 2. Band: Stenographische Berichte über die 39. bis 80. Sitzung vom 2.12.1919 bis zum 2.6.1920 [im Folgenden: Verhandlungen, 2. Band], Dessau o. J., S. 1137.
2 Vgl. Stenographische Berichte der Konstituierenden Landesversammlung von Anhalt, 46. Sitzung, 16.12.1919, in: Verhandlungen, 2. Band, S. 1319.
3 Ebd., 46. Sitzung, 16.12.1919, in: Verhandlungen, 2. Band, S. 1338. Jene finanziellen Hilfen, die nach dem geltenden Reichswochenhilfegesetz in Anspruch genommen werden konnten, deckten nur einen Teil der Kosten. Vgl. Christl Wickert, Unsere Erwählten. Sozialdemokratische Frauen im Deutschen Reichstag und Preußischen Landtag 1919 bis 1933, Band 2, Göttingen 1986, S. 46.
4 Ebd., 46. Sitzung, 16.12.1919, in: Verhandlungen, 2. Band, S. 1338.
5 Verhandlungen des Anhaltischen Landtages (3.Wahlperiode), 31. Sitzung, 8.4.1926, S. 639.
6 Verhandlungen des Anhaltischen Landtages (3.Wahlperiode), 14. Sitzung, 12.5.1925, S. 213 A f.; Im Zusammenhang mit der Behandlung des Etats Justizverwaltung am 8.5.1925 hatte Erich Besser (KPD) die Existenz der §§ 218 und 219 Strafgesetzbuch als unzeitgemäß gebrandmarkt. Während seiner Ausführungen führte er den Nachweis, dass nicht die nach diesen Paragraphen Verurteilten schuldig seien, sondern der Staat, der nicht dafür sorge, dass die geborenen Kinder ernährt und aufgezogen werden können. Dabei machte er auch deutlich, dass die ganze Schärfe des Gesetzes besonders die unteren Schichten treffe. Obwohl der Versammlungsleiter mit dem Hinweis, dass dies eine Reichsangelegenheit und keine von Anhalt sei, versuchte den Redebeitrag abzubrechen, stellte Besser wiederholt den Bezug zur Haushaltsposition Justizverwaltung her und brachte den Antrag ein: „Der Landtag wolle beschließen, das Staatsministerium zu ersuchen, bei der Reichsregierung die Aufhebung der §§ 218 und 219 des Strafgesetzbuches zu beantragen.“ Ebd., S. 200 C.
7 Bereits im Juli 1920 hatte die USPD-Frauen im Reichstag Straffreiheit für jegliche Abtreibung und die SPD-Frauen eine Fristenlösung gefordert. Hierzu lieferte die Vorsitzende des bevölkerungspolitischen Ausschusses Adele Schreiber-Krieger (SPD) eine genaue medizinische Begründung. Obwohl Gustav Radbruch an der Formulierung des Antrages beteiligt, legte er als Justizminister 1922 einen Entwurf zur Strafrechtsreform vor, der Strafmilderung vorsah, wenn es sich nicht um gewerbsmäßige Abtreibung handelte. Auch wenn das Gesetz die §§ 219 und 220 abschaffte, der § 218 neu formuliert wurde, für die Frauen war keine wirkliche Veränderung erreicht. Vgl. Christl Wickert, Unsere Erwählten, Bd. 1, 1986, S. 175 ff.
8 Die Genossin, 3. Jg., Nr. 4, April 1926, S. 105; Die Arbeit mit den weiblichen Mitgliedern fand in gesonderten Frauenversammlungen statt, die sich „Frauenfragen“ und sozialen Problemen widmeten. Bereits 1920 erklärte der Volksblattredakteur May auf der Frauenkonferenz, dass die Frauen seit einem Jahr im Besitz des Frauenwahlrechts seien und fragte danach, was sie erreicht hätten. „Gewiss, die Frauen sind in die Versammlungen und in die Armen- und Wohlfahrtspflege gekommen; in der Gemeindevertretung haben sie sich weniger bewährt. Es fehlt den Frauen an der nötigen Verbindung. […] Nun habe ich erfahren, dass die Parteileitungen es nicht gern sehen, wenn die Frauen mit Wünschen nach Fortbildung an sie herantreten. […] Durch Rednerkurse und ähnliches müssen wir auch eine Vorratskammer an tüchtigen Frauen schaffen.“ Protokoll Parteitag 1920, S. 373 zitiert nach Kupfer, Sozialdemokratie in Anhalt, 1996, S. 134.
9 Reichstagsprotokolle, Legislaturperiode 1920-1924. Die Mehrzahl ihrer Auftritte liegt in der ersten Zeit ihres Reichtagsmandates. 1923 trat sie im Sommer nur zweimal hinter das Podium, danach nicht wieder. Mit dieser Anzahl der Wortmeldungen war sie als Frau mit Abstand eine Ausnahme.
10, 15, 17 Ebd.
11 Dr. jur. Dr. theol., med., phil., rer. pol. h. c. Wilhelm Kahl Mitglied der Nationalversammlung und des Reichstages 1919-1923, DVP. Martin Schumacher (Hg.): M. d. R., 1994, S. 241, Indexnummer 737.
12 Reichstagsprotokolle, Legislaturperiode 1920-1924, Bd. 354, Sp. 6917, Reichstagssitzung 6.4.1922.
13 Ebd.; Im ersten Weltkrieg erfolgte erstmals die planmäßige Einbindung von Krankenschwestern in das Heeressanitätswesen und ab Frühjahr 1917 von Etappenhelferinnen in die Militäradministration. Vgl. u.a. Bianca Schönberger, Mütterliche Heldinnen und abenteuerlustige Mädchen. Die Rotkreuz-Schwestern und Etappenhelferinnen im Ersten Weltkrieg, in: Karen Hagemann/Stefanie Schüler-Sprinorum (Hg.), Heimat – Front. Militär und Geschlechterverhältnisse im Zeitalter der Weltkriege, Frankfurt a. M. 2002, S.108-127.
14 Reichstagsprotokolle, Legislaturperiode 1920-1924, Bd. 354, Ebd.
16 Reichstagsprotokolle, Legislaturperiode 1920-1924, Bd. 348, 8.3.1921, Sp. 2734.
18 Hier sei nur auf ihr Verhalten im Zusammenhang mit der drohenden Ruhrbesetzung im Mai 1921, dem Beamtenstreik 1921 und die große Reichstagsabstimmung über Ludendorffs Verurteilung 1923 verwiesen. Katharina von Kardorff-Oheimb, Politik und Lebensbeichte, S. 108 ff. und 130 ff.
19 Johannes Fischart: Katharina von Oheimb (Neue Politikerköpfe XXII), in: Die Weltbühne, 20. Jg., Nr. 49, 2. Dezember 1924, Bd. 2, S. 834.
20 Katharina von Kardorff-Oheimb, Politik und Lebensbeichte, ebd.
21 Die Broschüre war nicht der Auslöser einer zu führenden Debatte. Eine gemeinsame Frauenliste für Wahlen aufzustellen und so die Zahl der weiblichen Abgeordneten zu erhöhen, hatten Anita Augsburg und Lida Gustava Heymann mehrfach vorgeschlagen. Lida Gustava Heymann/Anita Augsburg, Erlebtes und Erschautes. Deutsche Frauen kämpfen für Freiheit, Recht und Frieden 1850-1940, hrsg. von Margrit Twellmann, Frankfurt a. M. 1992, bes. S. 203 ff. Im Wahlkampf 1928 sprachen sich Frauen der DVP gegen Frauenlisten aus. Saale-Zeitung, Nr. 107, 6.5.1928. Katharina von Oheimb meldete sich hierzu bereits früher zu Wort. Katharina von Kardorff, Frauenpartei oder Frauenlisten? In: Hallische Nachrichten, 41. Jg., Beilage Hallesche Frauenzeitung, 6.3.1929; Bei den Sozialdemokratinnen stieß eine Frauenpartei, wie ein Artikel in ihrer Frauenzeitung „Die Genossin“ zeigte, auf große Ablehnung. Letztlich trugen in ihrem Verständnis „Politikerinnen vom Schlage Frau von Kardorff“ wesentlich dazu bei, dass die auf der Grundlage des Frauenwahlrechtes erreichten Ergebnisse noch unzureichend seien. Die bürgerlichen Frauen vertreten nicht die Interessen der Rechtlosen, sondern die des Besitzes. Vgl. Die Genossin, 7. Jg., Nr. 12, Dezember 1930, S. 480 f.; Vgl. auch: Elke Schüller, Frauenparteien. Phantasterei oder politischer Machtfaktor? in: Ariadne, 2000, 37/30, S. 64-71.
22 Ihrer Auffassung nach sollten die Parteien zu Wahlen zwei Listen aufstellen: eine mit männlichen und eine mit weiblichen Kandidaten. Den Wählerinnen und Wählern blieb freigestellt, für welche der Listen sie sich entscheiden. So könne ein Mann ebenso eine Frauenliste wählen wie eine Frau eine Männerliste.
23 Claudia von Gélieu, Katinka zieht die Fäden, Halle 2000, S. 61 ff.
24 Protokolle des Preußischen Landtages, Legislaturperiode 1921-1924, 194. Sitzung, 13.12.1922, Sp. 14019.
25 Ebd.; Vgl. Claudia von Gélieu, Pionierinnen, Abschlußbericht, 1999, S. 31.
26 Claudia von Gélieu, Pionierinnen, Abschlußbericht, 1999, S. 112.
27 Die Frauen auf dem Vormarsch. Klassenkampf, Nr. 55, 6.3.1923.
28 In der Wahlperiode 1921-1925 gehörten 110 Abgeordnete dem Parlament an.
29 Verhandlungen des 41. Landtags der Provinz Sachsen vom 16. bis 20. März 1926, Merseburg 1926, S. 68f.
30 Ebd., S. 263.
31 Genossin Anna Becker verstorben, in: Freiheit, Organ der Bezirksleitung der SED Halle (künftig: Freiheit), Jg. 25, Nr. 283 vom 28.11.1970; Zusammen mit Bertha Leffler und Rosa Calle kandidierte Anna Zäuner erfolgreich am 24.3.1919 bei den Wahlen zum Arbeiterrat in Weißenfels. Zweites Blatt des Weißenfelser Tageblattes, Nr. 77, 22.3.1919 (Wahlvorschläge) und Weißenfelser Tageblatt, Nr. 78, 24.3.1919.
32 Vgl. Wickert, Unsere Erwählten, 1986; Gisela Notz, „Her mit dem allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht für Mann und Frau!“, in: Bettina Bab/Gisela Notz/Valentine Rothe/Marianne Pitzen (Hg.), Mit Macht zur Wahl. 100 Jahre Frauenwahlrecht in Europa, Bonn 2006, S. 94 ff. Hierin unterschieden sich die Auffassungen der weiblichen Abgeordneten der KPD und SPD nicht.