Zum Inhalt springen

Sie befinden sich hier:

„Her mit dem Frauenwahlrecht!“ – Ein historischer Rückblick

von: Dr. Gisela Notz

Im März 1907, also vor 101 Jahren, zogen 19 Frauen in das finnische Parlament ein, unter ihnen befanden sich engagierte Aktivistinnen der Arbeiterfrauenbewegung. Die Finninnen waren die ersten Frauen in Europa, die ein Jahr vorher das Stimmrecht erhielten und wählen konnten. Erst 1984 bekamen es die Liechtensteinerinnen als letzte Europäerinnen. In manchen Ländern waren durchaus nicht alle Frauen ausgeschlossen. Es gab Länder, in denen nur weiße Frauen wählen durften, solche in denen Frauen ab 30 oder 40 Jahren, nur verheiratete oder auch nur unverheiratete Frauen, nur Frauen mit einem gewissen Bildungsgrad oder nur solche, die Mütter waren, wählen durften. In Österreich, Spanien und Italien gab es einen Zensus, der Prostituierte vom Wahlrecht ausschloss, deren Freiern aber das Wahlrecht zugestand. Nur selten bekamen Frauen das Wahlrecht in einem Land, bevor alle Männer es hatten.

In Deutschland war es ein weiter Weg, bis das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht durchgesetzt war. Mit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 wurde für die Wahlen zum Reichstag das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime aktive und passive Wahlrecht für jeden „Norddeutschen“ über 25 Jahre, der im Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte war, eingeführt (Rosenbusch 1998, 74 f.). Ausgeschlossen waren nicht nur diejenigen, denen durch Richterspruch die staatsbürgerlichen Rechte entzogen waren, sondern auch die Armenunterstützungsempfänger. Frauen waren ohnehin nicht mit gemeint. In einigen europäischen Ländern waren sie jedoch auch nicht explizit ausgeschlossen. So kam es vor, dass sie aus Protest zur Wahl erschienen. Daraufhin wurden eindeutigere Formulierungen gewählt, die Frauen ausdrücklich vom Wahlgang ausschlossen, wie das in Portugal, Böhmen und Galizien der Fall war. Im Preußischen Haus der Abgeordneten galt bis zum Ende des Kaiserreiches das Dreiklassenwahlrecht. Die Männer jedes Wahlbezirkes wurden danach in drei Gruppen aufgeteilt, auf die je ein Drittel des gesamten Steueraufkommens entfiel. Jede der Gruppen wählte die gleiche Anzahl von Abgeordneten, so dass die wenigen Vermögenden über das gleiche Gewicht verfügten wie die große Masse der Besitzlosen. Ein langer, schwieriger KampfAm 19. Januar 1919 durften die Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Der diesem Erfolg vorausgegangene Kampf war nicht zuletzt vor allem deshalb schwierig, weil auch Frauen – bedingt durch unterschiedliche Herkunft und politische Vorstellungen – durchaus nicht die gleichen Interessen einbrachten (Vgl. Notz 2006). Das war in fast allen Ländern so. Auch die Finninnen berichteten über heftige Auseinandersetzungen zwischen sozialistischen und „bürgerlichen“ Frauen. Kein Wunder, vertraten doch die einen die Arbeiterinnen und Dienstmädchen, während die anderen die Frauen der höheren gesellschaftlichen Schichten repräsentierten, von denen die meisten an der Aufrechterhaltung ihrer Privilegien interessiert waren. Viele der bürgerlichen Frauen akzeptierten den Ausschluss aus der Politik als Notwendigkeit, die sich aus der natürlichen Bestimmung der Frau und aus ihrem Platz im Haus des (eigenen) Mannes ergab. Bestenfalls wollten sie „ehrenamtlich“ in die Häuser der Armen gehen. Rechte sollten die Armen und die Fabrikarbeiterinnen nicht bekommen. Es war Louise Otto, die Begründerin der bürgerlichen Frauenbewegung, die keine Berührungsängste gegenüber der politischen Betätigung von Frauen hatte. Sie forderte bereits 1843 „die Theilnahme der weiblichen Welt am Staatsleben“ und wandte sich dagegen, dass die Früchte der Revolution allein die Männer ernten sollten. 1865 gründete sie mit Auguste Schmidt und Henriette Goldschmidt, auf dem ersten deutschen Frauenkongress den Allgemeinen Deutschen Frauenverein (ADF), der das Ziel der beruflichen und politischen Gleichstellung der Frauen mit den Männern verfolgte und sich auch für die Rechte der Frauen der unteren Schichten einsetzten wollte. Das Frauenwahlrecht betrachtete der ADF als wichtig, sah es jedoch als Fernziel. Er fürchtete, dass die meisten Frauen noch nicht in der Lage waren, das Recht selbstständig zu nützen und daher Gefahr liefen, durch Interessenverbände und Parteien instrumentalisiert zu werden.Hedwig Dohm rief 30 Jahre später den Frauen zu: “fordert das Stimmrecht, denn über das Stimmrecht geht der Weg zur Selbständigkeit und Ebenbürtigkeit, zur Freiheit und zum Glück der Frau.“ Das war eine Aufforderung an die Frauen, ihre Sache selbst in die Hand zu nehmen. Die bürgerliche Frauenstimmrechtsorganisation entstand dennoch erst 1902. Lida Gustava Heymann und Anita Augspurg, zwei ungewöhnliche Frauen des radikalen Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung waren es, die gemeinsam mit Minna Cauer den „Deutschen Verein für Frauenstimmrecht“ gründeten, der für die volle politische Gleichberechtigung aller Frauen eintrat. Andere bürgerliche Frauen hielten diese Forderung bis in die Zeit des ersten Weltkrieges hinein für verfrüht, weil der öffentliche Widerstand gegenüber Frauen in der Politik zu groß erschien, oder sie hielten ohnehin an der „natürlichen“ Bestimmung der Frau „im Dienste des Familien- und Volkswohles“ fest.

Am Weltkongress der Frauen, dem Internationalen Frauenkongress der bürgerlichen Frauenbewegung 1904 in Berlin, nahmen die Sozialistinnen nicht teil. Sie sahen keine Gemeinsamkeiten mit „Frauenrechtlerinnen“, die das „große und verwickelte Problem der Frauenbefreiung nicht in seinen vielverzweigten sozialen Zusammenhängen erfassen, vielmehr aus den Interessen der bürgerlichen Gesellschaft betrachten“ (Zetkin 1958, 204). Der Kongress wurde für Tausend Delegierte und Besucherinnen vom Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) unter der Leitung von Marie Stritt ausgerichtet. Helene Lange und Gertrud Bäumer waren weitere wichtige Vertreterinnen dieses gemäßigten und größeren Teils der bürgerlichen Frauenbewegung. Im Umfeld des Kongresses fand eine internationale Frauenstimmrechtskonferenz statt auf der die International Suffrage Alliance of Women (IAW) gegründet wurde (Schüller 2005, 143).

Für die bürgerliche Frauenbewegung schien es allerdings schwierig, zum Wahlrecht eindeutig Stellung zu nehmen, ohne damit den Bezug zu einer Partei und ihren Vorstellungen vom Frauenwahlrecht herzustellen (Clemens 1990, 109). Marie Stritt wurde 1911 Vorsitzende des „Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht“. Dort wurde noch immer darum gestritten, ob Frauen das allgemeine, gleiche, geheime und direkte und damit ein demokratisches Wahlrecht wollten, das damals in Preußen nicht einmal die Männer der unteren Schichten hatten, oder ob die Frauen ein Klassenwahlrecht und damit ein beschränktes „Damenwahlrecht“ fordern sollten Zetkin 1958, 221). Die radikalen bürgerliche Frauenvereine gründeten 1899 einen eigenen Dachverband, den „Verband fortschrittlicher Frauenvereine“, der unter anderem das Ziel vertrat: „Die Frauen zur Wertschätzung politischer Rechte, insbesondere des Frauenstimmrechts zu führen“ (Die Frauenbewegung 1899, 174).Frauenwahlrecht und proletarische FrauenbewegungFür die proletarische Frauenbewegung stand das Frauenwahlrecht von Anbeginn an auf dem Programm. Es war eingebunden in die Debatten um eine allgemeine Wahlrechtsreform. Sie ergänzte und erweiterte das Ringen um das Wahlrecht um den Arbeiterinnenschutz als Mittel zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Proletarierinnen (vgl. Staude 1980,25). Bereits auf dem Internationalen Arbeiterkongress, der vom 14. bis 20. Juli 1889 in Paris tagte und der als Gründungskongreß der II. Internationale in die Geschichte eingegangen ist, forderte Gertrud Guillaume-Schack, die 1886 nach dem Verbot des „Vereins zur Vertretung der Interessen der Arbeiterinnen“ Deutschland verlassen musste und in Paris die englische Arbeiterinnenbewegung vertrat, das uneingeschränkte Frauenstimm- und Wahlrecht (Kirchner 1985, 13).

In Deutschland wurden viele Wegbereiterinnen, indem sie für ihr Anliegen kämpften, nicht nur gesellschaftlich geächtet, sie waren auch diskriminiert und verfolgt und nicht selten ins Gefängnis geworfen worden. Das erklärt auch die Tatsache, dass die proletarische Frauenbewegung zunächst „klein und engmaschig“ war und die Frauenkonferenzen, die um die Jahrhundertwende stattfanden, keine Massenveranstaltungen waren (Evans 1979, 91). Schließlich war zwischen 1878 bis 1890 Bismarcks „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Social-Demokratie“ in Kraft, das sämtliche Basisaktivitäten von Parteien, Gewerkschaften und anderen sozialistischen Zusammenkünften betraf und auch nach 1890 als Grundstimmung gegen die Geächteten SozialistInnen weiter wirkte. Sozialistinnen waren einer doppelten Unterdrückung und Verfolgung durch die Staatsgewalt ausgesetzt, weil Frauen zudem erst seit 1908 – mit Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes – einer politischen Partei oder Organisation beitreten konnten. Vorher mussten sich vor allem sozialistische, aber auch bürgerliche Frauenvereine als Lesezirkel, Handarbeitskreise oder Bildungsvereine tarnen, um das preußische Vereinsgesetz von 1850 zu unterlaufen. Der § 9 dieses Gesetzes lautete: „Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, dürfen keine Frauenspersonen, Schüler oder Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen“. Was „politische Gegenstände“ waren, bestimmte „die Obrigkeit“, meistens ein örtlicher Gendarm. Keine der führenden Frauen der proletarischen Frauenbewegung blieb von Verfolgung verschont, während viele „Bürgerliche“, die „Radikalen“ Frauen ausgenommen, ungehindert Politik machen konnten. Wen wundert es, dass auch die Arbeiterinnen aus den Reihen der Arbeitsmänner wenig Fürsprecher hatten? Schließlich begehrten auch viele Arbeitsmänner eine Hausfrau nach bürgerlichem Vorbild. Daher kämpften sie für einen Lohn, der es ihnen gestatte, Frauen und Kinder zu ernähren und der es ihren Frauen ermöglichte, zu Hause zu bleiben. Sie fürchteten gerade die Selbständigkeit der Frau, die durch das Stimmrecht erhofft wurde: „Es gibt Sozialisten, die der Frauenemanzipation nicht weniger abgeneigt gegenüberstehen, wie der Kapitalist dem Sozialismus“, schrieb August Bebel, die Drehpunktperson der deutschen Arbeiterbewegung. Andere linke Männer sahen im Frauenwahlrecht die Gefahr, dass das rechte und konservative Wählerpotential vergrößert werden könnte und das Frauenwahlrecht der SPD mehr schaden als nützen würde. August Bebel war es, der die Frauen nicht enttäuschte und der ihr Anliegen nicht nur durch seine 1879 erschienene Schrift „Die Frau und der Sozialismus“ unterstützte, sondern auch durch Taten. Er beantragte 1875 auf dem Gothaer Parteitag der Sozialdemokratischen Partei, die Forderung nach dem allgemeinen, gleichen, geheimen Wahlrecht für alle Staatsbürger die Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen hinzuzufügen. Durchsetzen konnte er sich damit (noch) nicht. Ausdrücklich betonten die sozialdemokratischen Männer, dass die Ablehnung nicht aus prinzipiellen Gründen gegen das Frauenwahlrecht erfolgte, sondern aus „taktischen“ Erwägungen. Sie erwarteten keinen Kräftezuwachs für ihren Kampf durch die Mobilisierung von Frauen (Zetkin 1958, 145). Im Gothaer Programm hieß es dann: „Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht mit geheimer und obligatorischer Stimmabgabe aller Staatsangehörigen vom 20. Lebensjahre an.“ Alle Staatsangehörigen waren alle Männer.

Nach dem Motto: „Können wir nicht wählen, so können wir doch wühlen!“, beteiligten sich viele Frauen an den Wahlkämpfen sozialdemokratischer Landtags- und Reichstagsabgeordneter (Wickert 1990, 72). Ottilie Baader und Pauline Staegemann die Begründerin des „Berliner Arbeiter- und Mädchenverein“ von 1873 (Notz 2004a, 4 ff.) berichteten später darüber, wie sie mit anderen Frauen Agitationsarbeit in den Wahlkreisen leisteten, auf Versammlungen zu den Wählern sprachen, Flugblätter verbreiteten und AbonnentInnen für die sozialdemokratische Presse warben (Baader 1921,85 ff).

Erst auf dem Parteitag 1891 in Erfurt waren die (meisten) Genossen davon zu überzeugen, dass „allgemein und gleich“ auch die Frauen einschließen musste. Es war Clara Zetkin, die den Delegierten die Position der proletarischen Frauenbewegung deutlich machte, nach der sie es als die Sache der Sozialdemokratie ansah, für die politische Gleichberechtigung der Frauen einzutreten. Wie Bebel verstand sie die Unterdrückung der Frauen als Klassenproblem. Ihr Emanzipationskampf war Teil des Kampfes der unterdrückten Klassen gegen die Herrschenden. Das Wahlrecht betrachtete Clara Zetkin für Proletarierinnen nicht als das höchste Ziel, schon gar nicht „zum Kampf gegen die Männerwelt ihrer Klasse“, sondern als Mittel zum Kampf gegen den Kapitalismus (Zetkin 1907, 84 f.). Die Formulierung im Parteiprogramm im Bezug auf das allgemeine Wahlrecht hieß nun: „ohne Unterschied des Geschlechts“. 1895 brachte die SPD dann unter Auer und Bebel im Deutschen Reichstag einen Gesetzentwurf, der die auf Einführung des Frauenstimmrechts zum Inhalt hatte, ein. August Bebel musste es ertragen, dass er bei den Männern aller übrigen Parteien Heiterkeit für sein Anliegen erntete. Alle Parteien, außer der SPD, lehnten den Antrag ab. Allerdings entschloss man sich, Gemeindeämter in geringer Zahl an Frauen zu vergeben. Auch wenn der Antrag abgelehnt wurde, war die SPD die einzige Partei im Kaiserreich, die bereit war, sich für die Emanzipation der Frauen im Parlament einzusetzen. Die Frauenfrage wurde nun zum Teil der Klassenfrage. Die Debatte um den Haupt- und Nebenwiderspruch bildete später die Grenzlinie zwischen bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung.

Die Sozialistinnen wollten auf jeden Fall Seite an Seite mit den Männern kämpfen. Das schloss ein auch nur zeitweise, gemeinsames Vorgehen mit den bürgerlichen Frauen aus. Ausnahmen bildeten Sozialdemokratinnen wie Lily Braun, die sich daran nicht hielten und schließlich alle Verbündeten verloren. Die Klassenschranken waren unüberwindbar. Mit scharfen Worten ging Luise Zietz mit den bürgerlichen „Schwestern“ zu Gericht. Der größte Teil würde sich mit einem „beschränkten Frauenwahlrecht“ zufrieden geben und sich nicht darum kümmern, wenn die große Masse der Proletarierinnen weiter in politischer Rechtlosigkeit gehalten würde.

Auf der SPD-Frauenkonferenz 1906 in Mannheim wurde der Beschluss gefasst, die Forderung nach Frauenwahlrecht in den Mittelpunkt der SPD-Politik zu stellen, ohne Rücksicht auf taktische Überlegungen. Und auf der ersten internationalen sozialistischen Frauenkonferenz 1907 in Stuttgart wurde eine einheitliche Marschroute für den Frauenwahlrechtskampf festgelegt. Die Parteien aller Länder verpflichteten sich, energisch für die Einführung des uneingeschränkten allgemeinen Frauenwahlrechts einzusetzen. Auf Vorschlag von Luise Zietz wurde ein Internationales Frauensekretariat gegründet. Zur Sekretärin der Sozialistischen Fraueninternationale wurde Clara Zetkin gewählt. Die Zeitschrift „Die Gleichheit“ wurde zum internationalen Organ bestimmt. Rosa Luxemburg, die an der Konferenz teilnahm, unterstützte und überzeugte die internationalen Gäste bei der Gründung der Sozialistischen Fraueninternationale.

Unter dem Kampfruf „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“ gingen am ersten Internationalen Frauentag, am 19. März 1911, mehr als eine Million Frauen auf die Straße und forderten für alle Frauen soziale und politische Gleichberechtigung. Die Idee zum Internationalen Frauentag kam aus den USA, dort hatte es Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts große Arbeiterinnenstreiks gegeben und am 20. Februar 1909 wurde erstmals demonstriert. Clara Zetkin brachte bei der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz am 26. und 27. August 1910 in Kopenhagen gemeinsam mit Käthe Duncker und Genossinnen die Durchführung eines Frauentags zur Abstimmung, „der in erster Linie der Agitation für das Frauenwahlrecht“ dienen sollte. Die Delegierten nahmen den Antrag einstimmig an. Der Frauentag 1911 wurde ein voller Erfolg. „Eine wuchtige, sozialdemokratische Kundgebung für das Frauenwahlrecht (…)“, so geht es aus einem schriftlichen Bericht des SPD-Parteivorstandes über diesen Tag hervor (Frauenbüro SPD o. J., o. S.). Etliche Frauen der radikalen bürgerlichen Frauenbewegung nahmen an den Veranstaltungen teil oder überbrachten Grußadressen. Es war eine der seltenen öffentlich dargestellten Einstimmigkeiten von bürgerlichen und sozialistischen Frauen. Da die bürgerlichen Frauen sich in diesem Falle hinter die proletarische Bewegung stellten, war ein vereintes Demonstrieren möglich. „Die Gleichheit“ berichtete anschließend: „Zahlreiche Polizeimannschaften in der Nachbarschaft der Versammlungslokale bewahrten revolvergerüstet die Stadt vor dem Umsturz der Frauen“ (Die Gleichheit 1911, 200). In vielen Orten des Reiches fanden Versammlungen statt, auf denen Resolutionen zum Frauenstimmrecht beschlossen wurden. Allein in Groß-Berlin wurden 42 Veranstaltungen gezählt, die alle glänzend besucht waren. Bürgerliche Depeschenbüros schätzten die Zahl der Teilnehmer auf 30.000 – „höchstwahrscheinlich gut über die Hälfte zu niedrig“, vermutete die Gleichheit (Ebd.).

Außer in Deutschland wurde der Frauentag 1911 in den USA, in der Schweiz, in Dänemark und Österreich veranstaltet. Bis zum Ersten Weltkrieg kamen Frankreich, Holland, Schweden, Russland und Böhmen hinzu. Auch im Jahre 1912 haben Hunderte von Frauenversammlungen stattgefunden, in denen das Interesse der Frauen an den Reichstagswahlen nachgewiesen wurde. In Stuttgart hielt Rosa Luxemburg, am 12. Mai 1912 eine Rede zu „Frauenwahlrecht und Klassenkampf“, in der sie unter dem Motto „Her mit dem Frauenwahlrecht!“ die politische Rechtlosigkeit der Frauen scharf verurteilte. Sie verwies darauf, dass die kraftvolle Bewegung von Millionen Proletarierinnen, die ihre politische Rechtlosigkeit als Unrecht empfinden, ein „untrügliches Zeichen“ dafür sei, „dass die gesellschaftlichen Grundlagen der bestehenden Staatsordnung morsch und ihre Tage gezählt sind“ (Luxemburg 1912).

Während des Ersten Weltkriegs kämpfen Frauen – wenn auch überschattet von den Kriegsereignissen und beschäftigt mit kommunaler Fürsorge – weiter für das Frauenwahlrecht. Frauentage fanden in Deutschland nicht mehr statt, sie wurden von den Behörden verboten. Auch für die proletarischen Frauen trat der Wahlrechtskampf in den Hintergrund. Gertrud Bäumer schuf mit dem „Nationalen Frauendienst“ ein Betätigungsfeld für konservative Frauen, dessen Ziel die „Aufrechterhaltung der Heimatfront“ war. Der SPD-Parteivorstand rief die Arbeiterinnen auf, in dieser Organisation mit zu arbeiten. Dafür erntete er harsche Kritik, z.B. durch Clara Zetkin und Rosa Luxemburg. Andere sozialdemokratische Frauen, z.B. Marie Juchacz, folgten der Aufforderung. Zu den Aufgaben der Frauen an der „Heimatfront“ gehörte die Hilfe für notleidende Familien ebenso wie die Verteilung der Frauen auf Arbeitsplätze in der Kriegswirtschaft. Als Gegenleistung erhoffte sich Gertrud Bäumer die Gewährung des Frauenstimmrechts nach dem Ende des Krieges.

Die innerparteilichen Auseinandersetzungen über die weitere Bewilligung von Kriegskrediten spaltete auch die sozialdemokratische Frauenbewegung. Clara Zetkin unterstützte zunächst die neugegründete Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) und wandte sich dann der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zu; Luise Zietz ging ebenfalls zur USPD, während Marie Juchacz bei der MSPD die Stelle der beiden als Frauensekretärin im zentralen Parteivorstand und in der verantwortlichen Redaktion der „Gleichheit“ übernahm (Vgl. Notz 2003a,135 ff.; Notz 2004a, 111 ff.).

Gemeinsames Vorgehen von bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegungen

Das nahende Kriegsende, die politischen Unruhen und die Revolutionswirren gaben der Frauenstimmrechtsbewegung neuen Aufschwung. Große Frauenversammlungen wurden nun in allen größeren Städten durch Vertreterinnen der Sozialdemokratie und der bürgerlichen Frauenstimmrechtsbewegung gemeinsam veranstaltet. Im Dezember 1917 wurde dem Preußischen Landtag eine „Erklärung zur Wahlrechtsfrage“ überbracht und in der Frauenpresse veröffentlicht. Die Frauen forderten politische Gleichberechtigung mit dem Manne: allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht für alle gesetzgebenden Körperschaften. Die Erklärung war von Marie Juchacz für die Frauen in der MSPD, Marie Stritt für den „Deutschen Reichsbund für Frauenstimmrecht“ und Minna Cauer für den „Deutschen Bund für Frauenstimmrecht“ unterschrieben. Was von Marie Stritt als Ereignis „von Bedeutung und eine ganz neue Erscheinung in der politischen Frauenbewegung“ gefeiert wurde, war für Clara Zetkin ein Beweis, dass „die sozialdemokratische Frauenbewegung zu einer Nichts-als-Reformbewegung entartet [war], die die bürgerliche Ordnung nicht stürzen, sondern stützen will“ (Zetkin 1958,220). Die USPD hatte die Unterstützung der Erklärung abgelehnt. Die Frauen fanden offene Ohren bei den Arbeiter- und Soldatenräten, die sich im November 1918 überall formierten. Für diese gehörte die Forderung nach dem Frauenstimmrecht zu den Parolen der Revolution. Der „gemäßigte“ Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung hielt sich ganz und gar fern.

Endlich das FrauenwahlrechtIn der Erklärung des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk vom 12. November 1918 hieß es eindeutig: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht (…) für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“ Damit war eine Forderung der Frauenbewegungen erfüllt, für die sie, wenn auch von unterschiedlichen Standpunkten aus und mit unterschiedlichen Zielsetzungen, jahrelang gekämpft hatte.

Am 19. Januar 1919 durften alle über 20jährigen Menschen zur Wahlurne gehen und es konnten sich auch alle wählen lassen. Der erste demokratische Wahlkampf war gekennzeichnet durch scharfe Gegensätze zwischen Rechts und Links. Für die Linken war er überschattet von der Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts, vier Tage vor dem Wahltermin. Die Wahlbeteiligung war mit 82,4 % der wahlberechtigten Männer und 82,3 % der wahlberechtigten Frauen hoch. Es wählten gut zwei Millionen mehr Frauen als Männer, weil sich unter den 32,7 Millionen Wahlberechtigten 17,7 Millionen Frauen befanden. Bis 1930 war die Wahlbeteiligung der Frauen nie wieder so hoch wie 1919. Obwohl für die Wahl nur wenige geschlechtsdifferenzierte Daten vorliegen, lassen Wahlanalysen allerdings vermuten, wenn auch nicht beweisen, dass die absolute Mehrheit der SozialdemokratInnen durch die Einführung des Frauenwahlrechts verhindert wurde. Frauen wählten offenbar mehrheitlich konservative Parteien (Miller/Pottthoff 1983), von denen sie keine in ihren Kämpfen unterstützt hatte. Einig sind sich die Wahlanalysen der Weimarer Zeit darin, dass das die konservativen Parteien begünstigende Wahlverhalten der Frauen in erster Linie Ausdruck ihrer stärkeren kirchlichen Bindungen war (Beyer 1933; Bremme 1956). Frauen in den ParlamentenIn der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung waren 9,6 % der Parlamentsmitglieder Frauen. Sie verabschiedeten am 11. August 1919 die neue Reichsverfassung, nach der das Deutsche Reich als demokratischer Staat formiert wurde. Bei der Verabschiedung der Weimarer Verfassung versuchte keine Partei mehr, das Frauenstimmrecht anzutasten (Franzke 2002, 126). Von den 467 Parlamentsmitgliedern, die im Juni 1920 in den Deutschen Reichstag der Weimarer Republik einzogen, waren 37 (8,7 %) Frauen, vier Nachrückerinnen kamen später hinzu. 22 Parlamentarierinnen gehörten SPD und USPD an, die restlichen 15 verteilten sich auf die konservativen Parteien. „Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf“, stellte die Abgeordnete Marie Juchacz (MSPD) am 19. Februar 1919 im ersten gewählten deutschen Parlament, der Nationalversammlung zu Weimar, fest. Sie war sich sicher, dass die Frauen der Regierung nicht zu Dank verpflichtet waren: „Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit; sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist,“ stellte sie in der ersten Rede, die jemals eine Frau in einem deutschen Parlament gehalten hat, fest.

15 Jahre lang konnten Frauen in Deutschland wählen und durften gewählt werden. Dann wurde das Rad der Zeit zurückgedreht. Daran war der durch einen nicht unerheblichen Anteil von Frauen unterstützte Nationalsozialismus schuld. Frauen wurden nicht nur aus den verschiedensten Gremien ausgeschlossen, sondern es wurde ihnen auch das passive Wahlrecht genommen. Frauen, die die Politik der Nationalsozialisten nicht mitmachten, haben Widerstandsarbeit geleistet, waren Verfolgungen ausgesetzt oder kamen in Konzentrations- und Todeslagern um. Frauen wie Männer lebten im Exil und Frauen bauten mitunter auch dort Frauenorganisationen auf. Viele haben aber auch den inneren Rückzug angetreten, andere haben Anpassungsleistungen gebracht und wieder andere waren Täterinnen; Akteurinnen im schlimmen Sinne.

Erst nach 1945 konnten Frauen wieder an die demokratische Entwicklung der Weimarer Zeit anknüpfen. Das aktive und passive Wahlrecht war nun kein Streitpunkt mehr. Jetzt galt es, zäh darum zu ringen, die Forderung nach Gleichberechtigung in der neu zu formulierenden Verfassungen von DDR und BRD zu verankern. Für die BRD ist dies durch Artikel 3 (2) des Grundgesetzes festgelegt, was vor allem dem mutigen Kampf der Sozialdemokratinnen Elisabeth Selbert und Frieda Nadig zu verdanken ist, die gegen die Empörung der Abgeordneten aus allen Fraktionen beharrlich blieben. Seit 1949 heißt es im Grundgesetz eindeutig: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt”. Ohne die Unterstützung von tatkräftigen Frauen aus vielen verschiedenen Zusammenhängen wäre die Formulierung nicht durchzusetzen gewesen.

Darauf hinzuweisen, dass eine lebendige Demokratie unvollendet ist, solange die soziale Ungleichheit fortbesteht und solange die Ebenbürtigkeit zwischen den Geschlechtern nicht auch de facto in allen Bereichen des menschlichen Lebens und Arbeitens erreicht ist, war und ist die Aufgabe von Frauenforschung und Frauenpolitik.

Literatur

  • Baader, Ottilie: Ein steiniger Weg. Lebenserinnerungen, Berlin 1921.
  • Beyer, Hans: Die Frau in der politischen Entscheidung – Eine Untersuchung über das Frauenwahlrecht in Deutschland, Stuttgart 1933.
  • Bremme, Gabriele: Die politische Rolle der Frau in Deutschland – Eine Untersuchung über den Einfluß der Frauen bei Wahlen und ihre Teilnahme in Partei und Parlament, Göttingen 1956.
  • Clemens, Bärbel: Der Kampf um das Frauenstimmrecht in Deutschland, in: Wickert, Christl (Hrsg.): „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990, 51-123.
  • Evans, Richard J.: Sozialdemokratie und Frauenemanzipation im deutschen Kaiserreich, Berlin/Bonn 1979.
  • Franzke, Astrid: Die Vorkämpferinnen für das Frauenwahlrecht im Spiegel unterschiedlicher politischer Bewegungen, in: Nagelschmidt, Ilse u. a. (Hrsg.): Menschenrechte sind auch Frauenrechte, Leipzig 2002, S. 111-132.
  • Die Frauenbewegung, 5. Jg., 1899, Nr. 24.
  • Frauenbüro beim Parteivorstand der SPD (Hrsg.): Informations- und Referentenmaterial. Sonderausgabe, Bonn o. J., o. S.
  • Die Gleichheit, 20. Jg., 1911, vom 27.3.1911.
  • Luxemburg, Rosa: Frauenwahlrecht und Klassenkampf, in: Frauenwahlrecht – Propagandaschrift zum II. sozialdemokratischen Frauentag, Stuttgart 12. Mai 1912.
  • Miller, Susanne/Potthoff, Heinrich : Kleine Geschichte der SPD, Bonn 1983.
  • Notz, Gisela: „Alle, die ihr schafft und euch mühet im Dienste anderer, seid einig!“ – Luise Zietz, geb. Körner (1865 -1922), in: Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung, 2. Jg., 2003, H. 2, S. 135-149
  • Notz, Gisela: Marie Juchacz – Wegbereiterin der modernen Sozialarbeit (1879-1956), in: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung, 46. Jg., 2004a, H. 1, S. 111-125.
  • Notz, Gisela: Zum Wirken und zur Person von Pauline Staegemann (1838-1909), in: ASF-Brandenburg (Hrsg.): Pauline-Staegemann-Preis, Dokumentation, Potsdam 2004b, S. 4-9.
  • Notz, Gisela: „Her mit dem allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht für Mann und Frau!“, in: Bettina Bab/Gisela Notz/Marianne Pitzen/Valentine Rothe (Hg.): Mit Macht zur Wahl. 100 Jahre Frauenwahlrecht in Europa, Bonn 2006, S. 94 – 107.
  • Rosenbusch, Ute: Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland, Baden-Baden 1998.
    Schüller, Elke: Marie Stritt. Eine „kampffrohe Streiterin“ in der Frauenbewegung (1855-1928), Königstein/Taunus 2005.
  • Wickert, Christl (Hrsg.): „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, Pfaffenweiler 1990.
  • Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim, Berlin 1907.
  • Zetkin, Clara: Zur Geschichte der Proletarischen Frauenbewegung Deutschlands, Berlin 1958.